Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Chrom VI Belastung in Babyschuhen (Babypuschen) aus Leder. Leider wird weder über die möglichen Verkaufswege noch über den Hersteller informiert. Eltern sollten die Schuhe nicht mehr verwenden und entsorgen, oder dem Handel zurückbringen.
UPDATE 29.01.2016 – 13:14 Uhr: Verschiedene Verbraucherrückmeldungen weisen darauf hin, dass es sich bei den betroffenen Lederpuschen um ein Produkt des dänischen Labels Melton handelt
Wenn ihr wisst, wo diese Schuhe verkauft oder angeboten wurden, bitten wir um Mitteilung an babyschuhe@cleankids.de
Immer wieder werden Baby Krabbelschuhe und Kinderschuhe aus Leder zurückgerufen und aus den Regalen genommen, weil Chrom VI festgestellt wurde
Es sollte grundsätzlich auf solche Krabbelschuhe aus Leder verzichtet werden, Baby braucht die nun wirklich nicht und das Risiko einer lebenslangen Sensibilisierung ist allgegenwärtig.
weitere belastete Babyschuhe >>
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 04 / 2016 |
Rapex Nummer: | 24 A12/0091/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
Produkt: | Babyschuhe / Babypuschen aus Leder |
Marke: | unbekannt |
Name: | Soft shoes for small feet |
Artikelnummer: | Style 400020, Farbe 480 dunkelbraun, Größe 0-6 M |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Babyschuhe aus Leder in Größe 0-6 Monate, in Klarsichtverpackung |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Die Menge an Chrom (VI) im Leder ist zu hoch (Messwert : 6,9 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen. |
Weiteres: | Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung |
Maßnahmen: | Freiwillige Maßnahmen: Sonstige |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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