Köln, 14. Januar 2016. Wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt, ist das für die meisten Frauen ein Grund zur Freude. Manche Frauen befürchten jedoch berufliche oder finanzielle Unsicherheit durch die Schwangerschaft. Andere sorgen sich, dass die Partnerschaft nicht stabil genug ist oder geben gesundheitliche Probleme an. Fast jede fünfte der 20- bis 44-jährigen Frauen ist laut der repräsentativen Studie „frauen leben 3“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mindestens einmal im Leben ungewollt schwanger.
In dieser Situation können Schwangerschaftsberatungsstellen eine große Hilfe sein, da sie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Jedoch zeigt die BZgA-Studie auch, dass nur jede dritte Frau, die ungewollt schwanger ist, eine Beratung in Anspruch nimmt.
Deshalb hat die BZgA ein neues Informationsmaterial entwickelt, das über das Angebot der Schwangerschaftsberatungsstellen informiert. Hierbei handelt es sich um ein Kartenset, bestehend aus einem Umschlag mit fünf Karten zu den verschiedenen Beratungsanlässen: 1. Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Kind, 2. Pränataldiagnostik, 3. ungeplante oder ungewollte Schwangerschaft, 4. Frühe Hilfen für (werdende) Eltern sowie 5. Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung. Das Kartenset stellt die BZgA gynäkologischen Arztpraxen und Beratungsstellen kostenlos zur Verfügung, damit sie es je nach Beratungsanlass und Lebenssituation der Schwangeren einsetzen können.
„Die Angebote der kostenlosen und auf Wunsch anonymen Schwangerschaftsberatung sollten jeder schwangeren Frau und auch jedem werdenden Vater bekannt sein „, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Mit dem Kartenset bietet die BZgA niedrigschwelliges Informationsmaterial gerade auch für stark belastete schwangere Frauen an.“
Die Schwangerschaftsberatung ist eine anerkannte Säule der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Die bundesweit über 1.600 staatlich anerkannten oder staatlich geförderten Schwangerschaftsberatungsstellen, die auf Grundlage der §§ 2, 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) beraten, werden von kirchlichen Verbänden, anderen Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern, von Ärztinnen und Ärzten sowie von kommunalen Gesundheitsämtern unterhalten.
Alle Beraterinnen und Berater kennen regionale Hilfeangebote und haben umfangreiche Kenntnisse zu gesundheitlichen wie sozialrechtlichen Fragen, zum Beispiel: Mutterschutz, Arbeitsrecht, Kinder- und Elterngeld, Gelder der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, Unterhaltsrecht, kommunale Angebote für Kinderbetreuung, Frühe Hilfen und vielem mehr.
Die Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle ist grundsätzlich vertraulich und ergebnisoffen. Bei Bedarf begleiten und unterstützen die Beraterinnen und Berater auch bei schwierigen Entscheidungsprozessen, zum Beispiel bei ungewollter Schwangerschaft oder bei einem auffälligen Befund nach Pränataldiagnostik.
Das Kartenset steht zum Download zur Verfügung und kann bestellt werden unter:
http://www.bzga.de/infomaterialien/familienplanung/kartenset-schwangerschaftsberatung
Eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Wohnortnähe ist über die Beratungsstellensuche zu finden unter:
http://www.familienplanung.de/beratungsstellensuche
Die Ergebnisse der Studie „frauen leben 3“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegen als Zwischenbericht vor unter:
http://www.forschung.sexualaufklaerung.de/4704.html
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Internet: http://www.bzga.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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