Wir möchten Euch alle bitten, auch darüber nachzudenken, dass für viele Flüchtlinge Silvesterknallerei den Schrecken des Krieges wieder in Erinnerung ruft.
Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und witterungsbedingte Unfälle: Den 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. „Den Großteil der Einsätze in dieser Nacht machen Brände aus“, berichtet Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV). Zumeist seien diese durch unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht.
Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Ackermann. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben jedes Jahr rund 500 Personen in der Silvesternacht.
Mancherorts ist Feuerwerk verboten
In vielen Fachwerkstädten Niedersachsens ist Feuerwerk verboten. So informieren bereits seit längerem verschiedene Städte mit Plakaten und öffentlichen Aushängen über das Feuerwerksverbote. Auch auf der ostfriesischen Insel Spiekeroog ist bereits seit 2014 das Silvesterfeuerwerk verboten.
In vielen Teilen von Nordrhein-Westfalen wurden die Einwohner aufgerufen, in diesem Jahr über den kompletten Verzicht auf Feuerwerkskörper nachzudenken. In der Nähe von Flüchtlingsunterkünften ist Feuerwerk verboten.
Grundsätzlich gilt es, die regionalen Vorschriften und Verfügungen zu Silvester zu beachten. Schliesslich drohen Bussgelder bis 50.000 Euro.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Quellen:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Bezirksregierung Arnsberg
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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