Verbraucher

Verkauf von Keramik auf Weihnachtsmärkten – Konformitätserklärung muss dabei sein!

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) weist darauf hin, dass beim Kauf von Tassen, Tellern und Schüsseln wie auch allen anderen Keramikgegenständen die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch mit Lebensmitteln in Kontakt kommen eine sogenannte Konformitätserklärung ausgehändigt werden muss. Andernfalls dürfen die Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.

Hintergrund ist die Lebensmittelbedarfsgegenstände Verordnung. Demnach dürfen Produkte aus Keramik gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine schriftliche Konformitätserklärung (KE) in deutscher Sprache beigefügt ist. Diese KE ist ähnlich der CE-Kennzeichnung eine Herstellerbescheinigung, dass die Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem auch die Einhaltung der Grenzwerte für die Blei- und Cadmiumlässigkeit bei Keramik.

Wie das CVUA berichtet, wurden im Jahr 2015 bei 37 von 38 Proben keine Konformitätserklärung ausgehändigt

Für die ordnungsgemäße Aushändigung der Konformitätserklärung ist der jeweilige Inverkehrbringer, also der Verkäufer verantwortlich

Die Konformitätserklärung muss vom Hersteller ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift des Herstellers und ggf. die des Importeurs, Identität des Lebensmittelbedarfsgegenstandes aus Keramik,
Datum der Erstellung der Konformitätserklärung und die Bestätigung, dass die Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 eingehalten werden.

Merkblatt „Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen (LM-BG) aus Keramik“

Den ganzen Artikel des CVUA können sie hier nachlesen

Verkauf von Handarbeiten und Selbstgemachtem: Das gilt es zu beachten

Gleiches gilt natürlich auch für selbst hergestellte Spielzeuge, Kissen / Wärmekissen, Krabbeldecken oder Textilien unterliegen strengen Auflagen, wenn diese verkauft werden. Angefangen bei der CE Kennzeichnung bis hin zur Materialauswahl und Beschaffenheit.

Alle selbst produzierten Artikel müssen die entsprechenden Richtlinien für Babyartikel, Spielzeug und Textilien einhalten. Ansonsten kann es teuer werden, denn der Verkäufer haftet für alle möglichen Schäden!

Verkauf von Handarbeiten und Selbstgemachtem:
Das gilt es zu beachten >>


 

Quelle Keramik: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
Internet: http://www.xn--untersuchungsmter-bw-nzb.de/

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


[thumb_list num=“1″ cats=“14″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „kinder“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]

Recent Posts

Rückruf: Metallteilchen in Feinschmeckerschmiede Frischkäseprodukten möglich

Der Hersteller Feinschmeckerschmiede informiert über den Rückruf verschiedener Frischkäseprodukte, welche über verschiedene Handelsketten und Verkaufsstellen…

2 Stunden ago

Gut geschützt vor Nässe – ganz ohne schädliche Chemikalien

Tipps zum sicheren und umweltschonenden Imprägnieren Wenn‘s draußen regnet oder schneit, halten einige Schuhe und…

2 Stunden ago

UPDATE Rückruf: Metallteilchen in Schildauer Käsebeißer Debrecziner Art

UPDATE 20.11.2024: UPDATE: weitere Charge und MHD's betroffen Die SFW Schildauer Fleisch- und Wurstwaren GmbH…

5 Stunden ago

Ratgeber Familienküche der Verbraucherzentrale

Herd der Entspannung – auch wenn Kinder mitrühren Im hektischen Alltag auch noch gemeinsam mit…

1 Tag ago

Rückruf: Metallischer Fremdkörper in Proteinpulver Whey Schoko von Decathlon

Decathlon informiert über den Rückruf des Proteinpulver Whey Schoko 30g wenn dieses zwischen dem 7.…

1 Tag ago

Rückruf: Schimmel – Pumpkin Organics ruft Baby Bio Haferriegel zurück

Pumpkin Organics GmbH informiert über den Rückruf des Bio Baby Haferriegel Karotte Orange mit dem…

2 Tagen ago