Rückruf ausgeweitet: Erhöhte Aflatoxinwerte in weiteren Chargen „Goldpack“ geriebene Haselnüsse

MHD: 10/2016 – Der Lebensmittelgroßhandel VOG AG hatte bereits anfang Dezember 2015 wegen erhöhter Aflatoxinwerte das Produkt “ Goldpack Frisch geriebene Haselnüsse 200g“ zurückgerufen.

Aufgrund dieses Falles hatte das Unternehmen Nachuntersuchungen bei weiteren Chargen dieser Rohware durchgeführt. Bei diesen Nachuntersuchungen wurden bei zwei Tageschargen (L15288V022 sowie L15295V022) aus derselben Rohware überhöhte Aflatoxinwerte festgestellt. Einer RASFF Meldung zufolge dürfte es sich unter Anderem um Aflatoxin B1 (B1 = 12 µg/kg – ppb) handeln

gp-press

Vorsorglich ruft die VOG AG nun sämtliche aus dieser Rohware produzierten Chargen(Chargennummern untenstehend) zurück

Rückruf Anfang Dezember: L15289V022

Neu hinzugekommene Chargen
L15275V022 – L15278V022 – L15288V022 – L15295V022

Das Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und kann von den Konsumenten (in allen Filialen) zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg rückerstattet.

Der Vertreiber VOG AG kommt seiner Eigenverantwortung gemäß den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf des Produktes veranlasst.

Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht wurde!

In Deutschland wurden die gemahlenen Haselnüsse unter anderem über diverse Handelsketten angeboten

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Infobox Aflatoxine

Aflatoxine sind hitzebeständig. Die Gehalte können durch Kochen, Backen oder Braten nicht verringert werden! Wir empfehlen Euch daher, bei Unsicherheit, ob nun die betroffenen geriebenen Haselnüsse beim Plätzchenbacken Verwendung gefunden hatten, die Backwaren – auch wenns weh tut – zu entsorgen oder zumindest nicht an Kinder weiterzugeben

Aflatoxine haben bei Konzentrationen um 10 µg/kg Körpergewicht akut hepatotoxische Wirkung (Leberdystrophie), wirken jedoch schon bei geringeren Konzentrationen und vor allem bei wiederholter Aufnahme karzinogen auf Säugetiere, Vögel und Fische. Die letale Dosis von Aflatoxin B1 beträgt bei Erwachsenen 1 bis 10 mg/kg Körpergewicht bei oraler Aufnahme. Im Tierversuch mit Ratten (letale Dosis 7,2 mg/kg Körpergewicht) wurde die Karzinogenität einer Tagesdosis von 10 µg/kg Körpergewicht eindeutig nachgewiesen. Aflatoxin B1 ist damit eine der stärksten krebserzeugenden Verbindungen überhaupt.

In der Europäischen Union gelten folgende Grenzwerte: 2 μg·kg−1 für Aflatoxin B1 sowie 4 μg·kg−1 für die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1, G2 in diversen Lebensmitteln. Es gelten verschiedene (auch von der Verarbeitung abhängige) Grenzwerte zwischen 2 und 12 μg·kg−1 für Aflatoxin B1 sowie zwischen 4 und 15 μg·kg−1 für die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1, G2 in verschiedenen Gewürzen,Schalenfrüchten, Ölsaaten, Trockenfrüchten, Mais und Reis. Ausgenommen werden Raffinierte Pflanzenöle und deren Ausgangsprodukte, da ein Entfernen der Aflatoxine bei der Raffination vorausgesetzt wird. Für Aflatoxin M1 gilt ein Grenzwert von 50 Nanogramm pro Liter (0,050 μg·L−1) Rohmilch, wärmebehandelte Milch und Werkmilch sowie 25 Nanogramm in Säuglingsnahrung. Lebensmittel für Säuglinge (und Kleinkinder) dürfen nur 0,1 μg·kg−1 Aflatoxin B1 enthalten

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Verbraucherinformation vorbildlich 
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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