Unerklärliche Ohnmachtsanfälle bei Kindern: Gefährliche Herzrhythmusstörungen möglicher Auslöser
Unerklärliche Ohnmachtsanfälle und Ereignisse, bei denen ein Kind bzw. Jugendlicher ohne äußere Einwirkung beinahe ertrinkt, können auf seltene Herzrhythmusstörungen hinweisen, die das Risiko für einen plötzlichen Herztod (sudden cardiac death; SCD) erhöhen.
„Wenn ein Kind beim Anblick von Blut ohnmächtig wird, so ist das meist nicht bedenklich. Aber Ohnmachtsanfälle während des Sports oder einer gewöhnlichen Tätigkeit und Beinahe-Ertrinken, weil ein Heranwachsender plötzlich mit dem Schwimmen aufhört und leblos wirkt, können auf einer Herzrhythmusstörung beruhen. Ein sogenanntes ‚langes QT-Syndrom‘ (Long-QT-Syndrom: LQTS), das durch eine Gen-Mutation verursacht wird und zu Blackouts führen kann, weil das Herz sehr schnell und unregelmäßig schlägt, könnte die Ursache sein. In jedem Fall sollte der Kinder- und Jugendarzt solche Ereignisse abklären“, rät Dr. Hermann Josef Kahl, Kinder- und Jugendkardiologe sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Vorschulkinder verlieren manchmal bei Trotzanfällen das Bewusstsein, wenn sie zornig schreien und vor Aufregung den Atem anhalten. Im Teenageralter können harmlose Kreislaufregulationsstörungen für ein Umkippen sorgen. „Wenn Eltern selbst unter einem QT-Syndrom leiden, sollten sie den Kinder- und Jugendarzt informieren. Denn es besteht die Möglichkeit, dass auch ihr Kind davon betroffen ist. Die Rhythmusstörungen lassen sich mithilfe eines EKGs erkennen und in bestimmten Fällen ist eine Behandlung erforderlich, z.B. mit Betablockern“, erklärt Dr. Kahl.
Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tritt SCD selten auf. Etwa 15% aller am plötzlichen Herztod verstorbenen Patienten gehören dieser Altersgruppe an. Neben Herzmuskelentzündungen und anderen Herzerkrankungen gehört das Long-QT-Syndrom (LQTS) zu den wichtigsten Auslösern von Herzstillständen.
Quellen: Monatsschr Kinderheilkd, ESC, J Genet Counsel, European Heart Journal
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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