Meldungen über Rückrufe von mit Listerien verunreinigten Lebensmitteln finden sich immer wieder in den Medien. Vor allem rohe Fleischwaren, Räucherfisch und verschiedene Käsesorten stehen dabei im Fokus. Wie gelangen diese Bakterien in die Lebensmittel, wie gefährlich sind solche Verunreinigungen und wie häufig sind Listerien tatsächlich nachzuweisen?
Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat die Situation beim Käse genauer unter die Lupe genommen: In mehr als 100 Käseproben konnten dabei keine Listerien nachgewiesen werden.
Über einen Zeitraum von neun Monaten (2014/2015) wurden insgesamt 113 Proben Käse mit Schmierrinde, Bergkäse, geriebener Käse, Sauermilchkäse, Mozzarella und Käsesnacks aus ganz Niedersachsen untersucht. In keiner der Proben konnten krankmachende Listerien nachgewiesen werden. Aufgrund des hohen Risikos der Kontamination von Käse mit diesen Keimen und der Gesundheitsgefährdung beim Verzehr, werden die verschiedenen Käse auch zukünftig regelmäßig kontrolliert.
Listerien können über die Milch in den Käse eingetragen werden, dies gilt insbesondere für Rohmilchkäse. In pasteurisierter Milch sind die Keime abgetötet. Käse aus pasteurisierter Milch kann jedoch an verschiedenen Stellen im Produktionsprozess wieder mit Listerien verunreinigt werden, beispielsweise im Salzbad oder durch Kondenswasser. Ideale Lebensbedingungen finden Listerien in der Rinde von Käsen mit Oberflächenreifung. Hierzu zählen Schimmelkäse oder geschmierte Käse wie Tilsiter und Romadur.
Listerien sind Bakterien, die beinahe überall zu finden sind. Im Gegensatz zu vielen anderen Bakterienarten, sind sie in der Lage, sich auch im Kühlschrank zu vermehren. Durch Hitze werden die Keime zuverlässig abgetötet.
Eine Erkrankung durch Listerien verläuft bei gesunden Erwachsenen meist harmlos. Listerien können jedoch bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, bei Älteren und Kindern zu schweren Infektionserkrankungen führen. Bei Schwangeren kann es zu Früh- und Totgeburten kommen. Zum Schutz vor einer Listerieninfektion sollten diese Personengruppen auf Rohmilch und daraus hergestellte Produkte verzichten und bei Käsen mit Oberflächenreifung die Rinde abschneiden. Außerdem gehören rohes Fleisch, Rohwurst, roher Fisch, geräucherte und marinierte Fischerzeugnisse sowie vorgeschnittene verpackte Blattsalate nicht auf den Speisezettel.
Weitere Informationen unter www.laves.niedersachsen.de
Quelle: Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Internet: http://www.laves.niedersachsen.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
Listerien können neben Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall nach dem Verzehr betroffener Lebensmittel auch nach längerer Inkubationszeit (z.T. über 3 Wochen) Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Hierbei ist insbesondere die Gesundheit von Schwangeren, kleineren Kindern und Immungeschwächten gefährdet. Sollten oben genannte Symptome auftreten, suchen Sie umgehend Ihrem Hausarzt auf.
Eine Listeriose verläuft bei gesunden Menschen meist harmlos oder wird sogar kaum bemerkt. Werden besonders viele Erreger aufgenommen, kann es zu Fieber und Durchfällen kommen. Kleinkinder oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr, wie frisch Operierte, Aids- oder Krebspatienten und Diabetiker können schwer erkranken.
Der Ausbruch der Erkrankung kann bis zu acht Wochen nach Aufnahme der Bakterien erfolgen. Listerien können Sepsen („Blutvergiftungen“) oder Meningitiden (Hirnhautentzündungen) verursachen, die mit Antibiotika behandelt werden können, aber dennoch in 30 Prozent der Fälle zum Tode führen.
Besonders bei Schwangeren ist eine Listeriose sehr gefährlich, da sie fatale Folgen für das ungeborene Kind haben kann. Es kann zu Frühgeburt, schweren Schädigungen oder sogar zum Absterben des Fötus kommen. Die Schwangere hingegen bemerkt die Erkrankung oft nicht einmal.
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