Mineralölrückstände in Lebensmitteln: Bundesregierung bestätigt das Problem gefährlicher Mineralölrückstände
Mineralölrückstände in Lebensmitteln: Ernährungsminister Schmidt wirft EU Untätigkeit vor – Bundesregierung fordert Gesetz zum Schutz der Verbraucher (und bleibt selbst untätig…)
- Die Bundesregierung bestätigt das Problem gefährlicher Mineralölrückstände
- Das Bundesverbraucherministerium fordert die EU „nachdrücklich“ zum Handeln auf
- Ein mögliches nationales Gesetz zum Schutz der Verbraucher verweigert es jedoch
Die Bundesregierung hat das Problem gesundheitsgefährdender Mineralölrückstände in Lebensmitteln bestätigt und die Europäische Union zum Handeln aufgefordert. Das geht aus einem Brief der Parlamentarischen Staatssekretärin Maria Flachsbarth hervor, in dem diese im Namen von Bundesernährungsminister Christian Schmidt eine Anfrage der Verbraucherorganisation foodwatch beantwortete.
Aus Recyclingkartons, aber auch aus anderen Quellen können gefährliche Mineralöle in die Lebensmittel übergehen. Besonders sogenannte „aromatische Mineralöle“ werden von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA als potenziell krebserregend und erbgutschädigend beschrieben – weshalb solche Rückstände auch nicht in kleinen Mengen in Lebensmitteln enthalten sein sollten. foodwatch hatte in einem umfangreichen Test aromatische Mineralöle in Produkten wie Reis, Cornflakes und Grieß nachgewiesen. Das Ernährungsministerium sei sich dieses Problems „bewusst“, schrieb Frau Flachsbarth in ihrem Brief an foodwatch. Sie „unterstütze (…) nachdrücklich“ die von foodwatch erhobene „Forderung nach einer Regelung auf europäischer Ebene“ – und kritisierte deutlich, dass die EU nicht tätig werde: „Das BMEL [Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft; Anmerkung foodwatch] hat dieses Anliegen bereits mehrfach an die Europäische Kommission herangetragen. Derzeit ist uns jedoch nicht bekannt, ob und wann auf EU-Ebene entsprechende Arbeiten aufgenommen werden.“
„Das Problem ist seit Jahren bekannt. Die Menschen müssen endlich vor diesen Gesundheitsgefahren geschützt werden – das geht am besten auf EU-Ebene“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Die Bundesregierung verschweigt aber, dass sie dieselben Regelungen auf nationaler Ebene treffen kann, solange die EU nicht tätig wird. Minister Christian Schmidt hat einen echten Erklärungsnotstand, wenn er das Problem bestätigt, aber die Lösung verweigert.“
foodwatch erneuerte die Forderung nach zwei Maßnahmen:
- Für Lebensmittelverpackungen aus Papier müssen sogenannte funktionelle Barriereschichten verbindlich vorgeschrieben werden – dadurch wird verhindert, dass Mineralöle aus Druckfarben sowie andere problematische Substanzen aus Verpackungen und Umverpackungen aus Altpapier in die Lebensmittel migrieren können.
- Erstmals müssen gesetzliche Grenzwerte für Mineralölrückstände in den Lebensmitteln festgelegt werden. Dadurch werden auch Mineralöle aus anderen Quellen (wie Schmiermittel von Produktionsmaschinen) erfasst. Die potenziell krebserregenden und erbgutveränderten aromatischen Mineralöle (MOAH) dürfen in den Produkten überhaupt nicht nachweisbar sein.
Im Oktober hatte foodwatch die Ergebnisse einer umfangreichen Laboranalyse veröffentlicht, bei der insgesamt 120 Produkte aus Deutschland, Frankreich und den Niederlanden auf Mineralölrückstände getestet wurden. 43 Prozent davon enthielten aromatische Mineralöle, in Deutschland war jedes fünfte getestete Lebensmittel (9 von 42 Produkten) belastet – darunter die Cornflakes von Kellogg’s, der Spitzen-Langkornreis von reis-fit und der Bio-Weichweizengrieß von Rewe.
In Reaktion auf den Test hatte der nordrhein-westfälische Cerealienproduzent Hahne als erster Hersteller öffentlich angekündigt, in Zukunft eine Barriere bei seinen Verpackungen einzusetzen – foodwatch hatte in den Haferflocken des Unternehmens aus Löhne aromatische Mineralöle nachgewiesen. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher bei allen Produkten zu schützen, müssten alle Hersteller entsprechende Schritte einleiten – dieses Ziel ist nach Auffassung der Verbraucherorganisation nur mit einer gesetzlichen Vorgabe zu erreichen.
Quelle: foodwatch
Internet: www.foodwatch.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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