Categories: Rückrufe Spielzeug

Erstickungsgefahr: Rapex warnt vor Schiebe-Spielzeug "Huhn"

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert in Wochenmeldung 45 über Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile bei untenstehendem Schiebe-Spielzeug.

Demzufolge haben österreichische Behörden das Spielzeug aufgrund leicht lösbarer Kleinteile beanstandet. Solche Spielzeuge werden viel auf Krämermärkten angeboten.

 

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 45 vom 13.11.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 45
Rapex Nummer: 8 A12/1380/15
meldender Mitgliedsstaat: Österreich
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Schiebe Spielzeug
Marke: Xian Ming Toys
Name: unbekannt
Artikelnummer: 846
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Schiebe Spielzeug in Form eines Vogels (rot, gelb und grün) mit einer Stange zum Schieben und einem Handgriff, in Plastikbeutel mit Plastikflasche und 2 bedruckten Etiketten.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Erstickungsgefahr – Das Spielzeug enthält Kleinteile, die leicht gelöst werden können (Bolzen zur Festsetzung der Räder und der Griff). Ein kleines Kind kann sie in den Mund stecken und verschlucken.
Weiteres: Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der entsprechenden europäischen Norm EN 71-1 
Maßnahmen: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 


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