Wichtige Elterninfo: Ab 2016 ohne Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) kein Kindergeld !
Um Doppelzahlungen zu vermeiden wird ab dem 1. Januar 2016 ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) in Kindergeldanträgen kein Kindergeld ausgezahlt. Eltern sollten die Steuernummern der bezugsberechtigten Kinder und Elternteile der Familienkasse mitteilen, sonst kann es schlimmstenfalls passieren, dass der Bezug gestrichen wird.
Keine Panik
Eltern bei denen die Steuernummern fehlt werden von der Familienkasse angeschrieben. Die Steuernummern können auch 2016 noch nachgereicht werden.
Auf den neuen Formularen zum Kindergeldantrag ist ein Eintragungsfeld für die Steuer-ID vorhanden. Eltern, die Bereits Kindergeld beziehen, müssen die eigene sowie die der Kinder schriftlich der Familienkasse mitteilen.
Wo gibt es die Steuer-ID?
Die lebenslang gültige Steuernummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Meist erhalten Eltern heute schon kurz nach der Geburt des Kindes eine entsprechende Mitteilung von der Behörde.
Wer seine Steuer-IdNr. oder die des Kindes vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern.
Steuer-Identifikationsnummer anfordern >
Fragen & Antworten
Für Fragen & Antworten zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ab 1. Januar 2016 beim Kindergeld hat das Bundesamt eine umfangreiche Informationsseite eingerichtet
Informationsseite für Eltern >
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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