Rückrufe Kosmetik

Gesundheitsgefahr: Krebserzeugende Nitrosamine in Henna Haarfärbemitteln

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über krebserregendes N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) in Henna Haarfärbemitteln. 

Für sämtliche Spezies wurde eine stark krebserzeugende Wirkung bei 90 % der untersuchten Nitrosamine nachgewiesen. 

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Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 44 vom 06.11.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 44
Rapex Nummer: 51 A11/0092/15
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Henna Cream
Marke: Surya Brasil
Typ: 1.) Colour: Dark Brown

2.) Colour: Golden Blonde

Lot- oder Chargennummer: 1.) Packaging: L0215031988 V02/2018, Container: L: 0215031988; Use-by date: 02/2018

2.) Packaging: L1113030606; Container: L: 1113030606; Use-by date: 11/2016

Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Henna Haarcreme in einer Plastikflasche mit Etikett und mit einer Abgabedüse und Drehkappe ausgestattet. Inhalt: 70 ml. Aussehen: dunkelbraune viskose Flüssigkeit. Verpackung: roter Karton, Anwendungshinweisen, Schutzhandschuhen und Schutzkappe 
Herkunftsland: Brasilien
Produktrisiko: Die Produkte enthalten N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) (Produkt 1 -Messwert 126 µg/kg |  Produkt 2 – 621 µg/kg), welches als krebserzeugend eingestuft ist.
Weiteres: Produkte entsprechen nicht der Kosmetik Richtlinie
Maßnahmen: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 


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