Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über hohe Anteile des als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Weichmachers Diisobutylphthalat in einem Ball mit Regenbogenfarben und blauen Sternen und Kreisen der Ambe Gmbh.
In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden
Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
Bitte den Ball, falls vorhanden umgehend aus dem Haus entfernen und entweder dem handel zurückbringen oder entsorgen
Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 44 |
Rapex Nummer: | 12 A12/1336/15 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Kunststoffball |
Marke: | AMBE |
Name: | Unbekannt |
Artikelnummer: | Unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | Unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | Unbekannt |
Beschreibung: | Mit Luft befüllter Ball, Durchmesser ca. 18 cm, aus Kunststoff in Regenbogenfarben und blauen Sternen und Kreisen |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Der Ball enthält Diisobutylphthalat (DIBP) (Messwert 27,2% nach Gewicht). DIBP ist als fortpflanzungsgefährdend eingestuft.Das Spielzeug entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie |
Weiteres: | |
Maßnahmen: | Zwangsmaßnahmen: Rückruf des Produkts von Endbenutzern, Zerstörung des Produkts, Verkaufsverbot und Begleitmaßnahmen |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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