Gesundheitsgefahr: Biozid in Fingerfarben der Marke A’COLOR

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor Fingerfarben der Marke A’COLOR. Betroffen ist die Fingerfarbe im Farbton gelb, die den gesundheitsschädlichen Inhaltsstoff Benzisothiazolinon enthält. Verkauft werden Fingerfarben dieser Marke auch in Deutschland.

Der Hersteller beliefert auch Kindergärten und Schulen, hier sollte evtl. die Info auch weitergegeben werden (Sicherheitsdatenblatt)

Benzisothiazolinon ist ein Biozid, welches als Konservierungsmittel eingesetzt wird. Es ist sensibilisierend und kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.

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Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 43 vom 30.10.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 43
Rapex Nummer: 28 A12/1323/15
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Fingerfarben
Marke: A’COLOR Creativ Company
Name: N8 – Fingerpaint
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 5707167718834
Beschreibung: Kunststoffbehälter mit Schraubdeckel enthält 500ml Fingerfarbe – Gelb
Herkunftsland: Dänemark
Produktrisiko: Das Produkt enthält das Konservierungsmittel Benzisothiazolinon (BIT) (Messwert 32 mg / kg). BIT ist ein Sensibilisierungsmittel und kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.

Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-7 

Weiteres:  
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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