BfR-Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2011-2013“ dokumentiert unter anderem Vergiftungsunfälle mit Pflanzen
Blauer Eisenhut, Engelstrompete und Wunderbaum – das Risiko akuter Vergiftungen durch Pflanzen
Kleinkinder sind, gerade jetzt im Herbst, durch die versehentliche Einnahme von giftigen Blüten, Samen oder Früchten in besonderem Maße gefährdet. Dies legen von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Giftinformationszentren an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldete Vergiftungsfälle nahe, die zusammengefasst in der Broschüre „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2011-2013“ beschrieben sind. Hierunter finden sich Fälle mit Blauem Eisenhut, Engelstrompete und den Ricinussamen des Wunderbaums.
Allgemein sind die meisten Vergiftungsmeldungen zwar auf den Umgang mit chemischen Produkten zurückzuführen, doch werden rund 10 Prozent der Fälle durch giftige Pflanzen oder Pilze ausgelöst. In den Jahren 2011-2013 hat das BfRinsgesamt 13.225 Vergiftungen dokumentiert. Der Bericht „Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen“ gibt einen informativen Überblick über alle Meldungen aus dieser Zeit – von exotischen Fällen wie Ciguatera-Vergiftungen nach dem Verzehr von Schnapper-Fischfilets, allergischen Nebenwirkungen nach dem Stechen eines Tattoos bis hin zu Vergiftungen am Arbeitsplatz. „Die Meldungen und Auswertungen von Vergiftungen“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, „führen dazu, dass Vergiftungsrisiken für die Bevölkerung schneller erkannt werden. Sie tragen so dazu dabei, dass die Sicherheit von Produkten stetig verbessert wird.“
In den „Ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen 2011-2013“ werden Fälle in Verbindung mit dreien der giftigsten Gartenpflanzen skizziert: Blauer Eisenhut, Engelstrompete und Wunderbaum (Ricinus).
Blauer Eisenhut
Der Blaue Eisenhut trägt sogar den unrühmlichen Titel der „giftigsten Pflanze Europas“. Sämtliche Teile der Pflanze enthalten Aconitin, das giftiger ist als das aus Krimis wohlbekannte Strychnin. Für den erwachsenen Menschen sind bereits etwa zwei bis sechs Milligramm reines Aconitin tödlich. Schon in der Folge des Hautkontakts beim Pflücken der imposanten, tiefblauen Blüten können sich Symptome zeigen. Häufig kommt es jedoch zu Vergiftungen, weil die Knolle des Eisenhuts mit Sellerie- oder Meerrettichwurzeln verwechselt wird. Auch die Blätter landen, aus Unkenntnis oder in Verwechslung mit Petersilie, in Salaten.
Engelstrompete – Datura
Bei der Engelstrompete handelt es sich um ein bis zu fünf Meter hohes Ziergewächs mit auffällig großen, hängenden Trompetenblüten. Auch bei dieser Pflanze sind alle Teile giftig. Im Fall einer Vergiftung können die Symptome – insbesondere Verwirrtheit und Bewusstseinsverlust – bis zu zwei Tage lang andauern.
Wunderbaum – Ricinus Communis
Zu den giftigsten Gartenpflanzen gehört darüber hinaus der Wunderbaum, der wegen seiner großen, tiefrot gefärbten Blätter als Zierpflanze kultiviert wird. Der Wunderbaum bildet rotbraune, mit weichen Stacheln besetzte Kapselfrüchte mit bohnenförmigen Samen aus, die gern gepflückt werden. Ricinussamen sind jedoch hochgiftig. Für eine tödliche Vergiftung mit Ricin reicht bei Kindern bereits eine Aufnahme von drei bis fünf gut zerkauten Samen aus. Nicht nur der Verzehr, sondern auch der Hautkontakt mit den Samen, besonders mit durchbohrten Samen – wie sie teilweise an Halsketten zu finden sind – können schwere Allergien auslösen. Da hier die feste Samenschale durchbohrt wird, können die Giftstoffe direkt in die Haut gelangen. Solcher Schmuck darf unter keinen Umständen in die Hände von Kindern gelangen.
Die vorliegenden „Ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen“ wurden als Sammelband für die Jahre 2011-2013 erstellt und schließen somit lückenlos an die letzten Mitteilungen aus dem Jahr 2010 an. Der Bericht gibt einen informativen Überblick über Vergiftungsrisiken sowie Schwerpunkte der ärztlichen Meldungen an das BfR. In der Broschüre, die sich besonders an Ärzte, Klinik- und Rettungspersonal richtet, beschreibt das BfR für ausgewählte Vergiftungsfälle ausführlich Symptome, Verlauf und Therapieansätze. Sie ist kostenlos beim BfR erhältlich: Fax +49-(0)30-18412-4970, E-Mail: publikationen@bfr.bund.de und steht unter www.bfr.bund.de zum Herunterladen zur Verfügung.
Was tun bei Vergiftungen?
Wichtige Informationen, Tipps und Notrufnummern
Weitere Informationen über die Meldepflicht bei Vergiftungen und unerwünschten Produktwirkungen nach § 16e des Chemikaliengesetzes finden Sie hier: http://www.bfr.bund.de/de/vergiftungen-7467.html
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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