Verbraucher

Verbraucherbeschwerden zu Fitnessstudio Ketten: Frech – nicht topfit!

Die Fitnessketten „SUPERWOMEN“ und „Hard Candy“ ziehen nach Angaben der Verbraucherzentrale Berlin unzulässig Beiträge von Kundenkonten ein.

Wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilt, häufen sich Verbraucherbeschwerden über die Firma JOPP AG, die u.a. die Fitnessstudio Ketten HARD CANDY FITNESS und SUPERWOMEN Fitness betreiben. Die besonders in Berlin bekannten Hard-Candy-Studios sind eine Kette der Sängerin Madonna, die weltweit mehrere Studios betreibt. 2013 eröffnete in Zusammenarbeit mit der Firma JOPP das erste Studio in Berlin.

Bei Ihren Kunden bucht die JOPP AG derzeit zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag einen Betrag in Höhe von 49,- Euro ab. Dies wurde zuvor in einer eMail an die Kundinnen und Kunden damit begründet, dass die Fitnessketten „grüner“ werden wollen. Denn „eine Umstellung der verschiedenen Posten ist leider alles andere als günstig“, heißt es in der Mail. Daher „bittet“ man „jedes Mitglied um Unterstützung“. Die Abbuchung wurde dann ohne weitere Veranlassung durch die Kontoinhaber mittels der Einziehungsermächtigung für Mitgliedsbeiträge durchgeführt.

„Das ist einfach nur dreist!“, findet Frithjof Jönsson, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Berlin. „Dieses Verhalten ist wettbewerbswidrig und braucht von den Mitgliedern nicht akzeptiert zu werden.“ Die Abbuchung der 49,- Euro ist nach Einschätzung des Experten nicht von der Einziehungsermächtigung gedeckt. „Die Einzugsermächtigung bezieht sich nur auf die regulären Mitgliedsbeiträge und nicht auf Sonderzahlungen, wie in den hier vorliegenden Fällen.“

Die Verbraucherzentrale Berlin hat wegen des Verhaltens der JOPP AG gegenüber ihren Kunden, ein Abmahnverfahren gegen die Firma eingeleitet. „Kunden der beiden Fitnessketten raten wir, ihr Konto auf die Abbuchung der Sonderzahlung hin zu überprüfen. Wenn diese erfolgt ist, sollte wenn möglich eine Rückbuchung veranlasst werden“, empfiehlt Jönsson. Weiterhin sollten Betroffene der Abbuchung schriftlich und belegbar widersprechen.

Tipp
Betroffene Kundinnen und Kunden können sich bei diesen und weiteren rechtlichen Fragen an die Verbraucherzentrale Berlin wenden.

Über Laufzeiten, Vertragsverlängerungen oder Kündigungen im Fitnessstudio können Sie sich hier informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin
Internet: http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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