Deutsche Umwelthilfe stellt Ergebnisse von Abgasmessungen an einem Euro 6 Diesel-Pkw vor – Einhaltung der Stickoxid (NOx)-Emissionen ist im EU-Abgasprüfzyklus beim getesteten Pkw davon abhängig, dass sich die Hinterräder nicht drehen – DUH fordert das Kraftfahrt-Bundesamt zu einer Überprüfung des Fahrzeugtyps auf – Weitere Fahrzeugtests an deutschen und ausländischen Diesel-Pkw sind beauftragt
Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz hat im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Stickoxid (NOx)-Emissionen eines Opel Zafira 1.6 CDTi (Frontantrieb, Laufleistung 6.000 km, Euro 6b) untersucht. Dabei wurden in bestimmten Fahrsituationen bis zu 17-fach höhere NOx-Emissionen gemessen als nach dem Euro 6 Grenzwert zulässig. Der getestete Opel Zafira stieß im offiziellen Prüfzyklus (NEDC) mit drehenden Hinterrädern in drei Tests jeweils zwei bis viermal mehr NOx aus als erlaubt. In drei weiteren Tests unter ‚normalen‘ Prüfstandbedingungen und damit nicht mitdrehenden Hinterrädern, lagen hingegen die NOx-Werte jeweils unter dem vorgeschriebenen Grenzwert von 80 mg/km.
Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule ist vor allem für Schweizer Behörden tätig. Sie kommt in ihrem Prüfbericht zu dem Ergebnis: „Die Messresultate zeigen, dass das Fahrzeug sich anders verhält, wenn der Rollenprüfstand im 4- oder 2-Rad Modus betrieben wird.“ Darüber hinaus wurde bei nicht drehenden Hinterrädern eine weitere Besonderheit festgestellt: Bei einer kontinuierlichen Erhöhung der Geschwindigkeit auf 150 km/h stiegen die NOx-Emissionen schlagartig an und überschritten die Messskala des Analysengerätes. Im Prüfgutachten heißt es dazu: „Das Verhalten könnte durch eine Abschaltung der AdBlue-Dosierung erklärbar sein. Ein ähnliches Verhalten war während des 4-Radantriebmodusbetriebs nicht feststellbar.“
Das Gutachten der Berner Abgasprüfstelle kommt zu diesen Schlussfolgerungen:
„Die durchgeführten Messungen zeigen folgende Tendenz: Die NOx-Emissionen im NEDC sind abhängig vom Prüfstandmodus 2WD/4WD. Im 2-Radantriebmodus erfüllte das Fahrzeug die NOx-Vorschriften. Bei tiefen Geschwindigkeiten sind die NOx-Emissionen nicht immer identisch und hängen wahrscheinlich von der Aktivität oder Speichereffekt des SCR-System ab. Das Verhalten der SCR-Anlage scheint vom Prüfstandmodus abhängig zu sein, da die NOx-Verläufe in beiden Prüfstands-Betriebsarten unterschiedlich sind.“
Am 21.9.2015 – unmittelbar nach Start ihrer Kampagne „Diesel-Abgase töten“ – hat die DUH in einem Schreiben der Adam Opel AG detaillierte Fragen zu möglichen Abschalteinrichtungen und der Nichteinhaltung von Zulassungsvorschriften gestellt. Am 25.9.2015 antwortete das Unternehmen darauf: „Die von GM entwickelte Software hat keine Features, die erkennen, ob sich ein Fahrzeug gerade in Emissionstest-Zyklen befindet.“
Am 19.10.2015, nachdem die ersten vorläufigen Testergebnisse aus der Schweiz vorlagen, fragte die DUH nochmals detaillierter nach. Daraufhin erklärte das Unternehmen am 21.10.2015, eigene Tests mit einem entsprechenden Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften nachgefahren und protokolliert zu haben, „und zwar sowohl auf einem Zwei- als auch einem Vier-Rollen-Prüfstand. Das jeweils ermittelte Emissionsverhalten weicht nicht voneinander ab.“ Die Adam Opel AG betonte nochmals: „Die von GM entwickelte Software enthält keine Features, die feststellen, ob das Fahrzeug einem Emissionstest unterzogen wird.“
„Es geht bei den Abgasvorschriften nicht darum, die Laborluft sauber zu machen, sondern die Atemluft der Menschen. Ich sehe keinen technischen Grund, warum sich die NOx-Emissionen drastisch erhöhen, wenn sich die Hinterräder mitdrehen. Ich habe keine normale technisch plausible Erklärung für das Abgasverhalten des Opelfahrzeuges“, sagt der internationale Verkehrsberater Axel Friedrich.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir haben uns dazu entschlossen, bei unseren Abgastests mit dem Opel Zafira zu beginnen, weil wir zu diesem Fahrzeug besonders detaillierte Hinweise auf Unstimmigkeiten bei der Abgasreinigung erhalten haben. Wir haben heute den Prüfbericht an das für die Typzulassung zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und dieses aufgefordert, das Modell zu überprüfen.“ Resch kündigte weitere Abgastests von aktuellen Euro 6 Diesel-Fahrzeugen deutscher und ausländischer Hersteller an.
„Die DUH hatte bereits in Sachen VW einen Antrag auf Anordnung verbindlicher Maßnahmen beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Hätte das KBA keinen verbindlichen Rückruf angeordnet, wäre Klage erhoben worden. Mittlerweile haben wir beantragt, eine Kopie der gegenüber Volkswagen ausgesprochenen Anordnung zu erhalten. Die Antwort des KBA dazu steht aus“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den behördlichen Verfahren vertritt.
Das Protokoll der Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule zu der NOx-Emissionsmessung des Opel Zafira Diesel Euro 6b finden Sie am Ende dieser Seite. Pressefotos finden Sie unter http://l.duh.de/pmozpics. Bitte geben Sie bei Verwendung das Copyright „Holzmann / DUH“ an.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Internet: http://www.duh.de/
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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