Rückrufe Ausstattung Baby & Kind

Achtung Eltern: Verletzungsgefahr – Rapex warnt vor Hochstuhl

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor erheblichen Sicherheitsrisiken bei einem 2-teiligen Hochstuhl. Der entsprechenden Meldung nach, fehlt dem Stuhl die nötige Stabilität, so dass dieser nach hinten kippen kann

In den Niederlanden wurde der betroffene Hochstuhl mit der Artikelnummer 4031W über Van Asten BabySuperstore verkauft. Dort sind  alle Hochstühle betroffen, die zwischen 24 Juli 2014 und 22 Juli 2015 verkauft wurden

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 41 vom 16.10.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 41
Rapex Nummer: A12/1258/15
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Babyausstattung
Produkt: Hochstuhl 
Marke: Bebiefirst
Name: unbekannt
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: Batch: 07.2014
Barcode / EAN / GTIN: 5900000040394
Beschreibung: Zweiteiliger, weißer Holzstuhl aus Holz, der kombiniert oder einzeln verwendet werden kann. Das Produkt wird in einem Karton geliefert.
Herkunftsland: Polen
Produktrisiko: Es besteht erhebliche Verletzungsgefahr, da der Hochstuhl nicht stabil genug steht und leicht nach hinten kippen kann.
Weiteres: Das Produkt entspricht nicht der europäischen Norm EN 14988
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen: Verbot der Vermarktung des Produkts und Begleitmaßnahmen

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 


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