Glyphosat-Bewertung: Fehlerhafte Risikobewertung des BfR?
Glyphosat-Bewertung: Warum das Bundesinstitut für Risikobewertung zu einem völlig anderen Urteil kommt als die Krebsforscher der WHO
Berlin: Bei der Beurteilung des von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Herbizids Glyphosat hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wichtige Studien zur Gentoxizität und Kanzerogenität nicht berücksichtigt oder fehlerhaft ausgewertet. Dies geht aus einer Studie des Toxikologen Peter Clausing im Auftrag von Campact und dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) hervor. Clausing hat den ihm exklusiv zugespielten finalen BfR-Bericht zur Wiederzulassung von Glyphosat erstmals einer unabhängigen wissenschaftlichen Prüfung unterzogen. Der Bericht ist die wesentliche Grundlage für die Entscheidung, ob Glyphosat in der EU für weitere zehn Jahre oder länger zugelassen wird. Das BfR hält diesen Bericht bislang vor der Öffentlichkeit geheim.
„Der Bericht des BfR verdreht Tatsachen und verschweigt wichtige Studien zur Krebsgefahr von Glyphosat oder stellt sie falsch dar. Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass das BfR die Beweislage gegen Glyphosat mit Absicht geschwächt hat“, sagte Clausing. So seien im Abschnitt zu Gentoxizität 44 wissenschaftliche Publikationen, die einen gentoxischen Effekt nachwiesen, nicht berücksichtigt worden. Hersteller-Studien, die keinen krebsauslösenden Effekt beschreiben, habe das BfR hingegen einbezogen.
„Jetzt wird klar, warum der Glyphosat-Bericht des BfR nicht veröffentlicht werden soll. Dieser Bericht spielt die Gesundheitsgefahren von Glyphosat systematisch herunter. Die Geheimniskrämerei und Vertuschung muss ein Ende haben“, sagte Gerald Neubauer von Campact. Der Bericht des BfR sei vollkommen untauglich und müsse zurückgezogen werden.
Die engen Verflechtungen zwischen Behörden und Pestizidindustrie hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) parallel in einer eigenen Untersuchung analysiert. „Obwohl sie dem Verbraucher- und Umweltschutz verpflichtet sind, lassen die Zulassungsbehörden jede kritische Distanz vermissen. Sie handeln wie Dienstleister der Pestizidhersteller“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Das Ziel der Hersteller, Wirkstoffe auf den Markt zu bringen und Gewinne zu maximieren, verzerrt die eigenen Beurteilungen. Die Pestizidindustrie darf ihre Studien nicht länger selbst schreiben und bewerten, denn sie unterliegt einem offensichtlichen Interessenkonflikt“, sagte Weiger. Nun müsse das BfR beweisen, dass es nicht ausschließlich der Öffentlichkeit vorenthaltenen Hersteller-Studien gefolgt sei. Das BfR müsse außerdem auf die Hersteller einwirken ihre Studien offenzulegen und so eine Überprüfung durch unabhängige Wissenschaftler ermöglichen. „Handeln muss auch der Gesetzgeber. Hauptaufgabe des BfR muss die Vorsorge vor den Risiken des Pestizideinsatzes sein. Verschließt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor den Glyphosat-Gefahren weiter die Augen, ist es eher eine Behörde für Risikoverharmlosung“, so der BUND-Vorsitzende.
„Bei der Auswertung von Daten haben Pestizidhersteller einen gestalterischen Spielraum und können negative Effekte ihrer Wirkstoffe verschleiern“, sagte die BUND-Pestizidexpertin Heike Moldenhauer. „Die Hersteller treffen außerdem bei unabhängigen Studien eine Vorauswahl und beurteilen deren Relevanz. De facto diskreditieren die Hersteller alle unabhängigen Studien. Hersteller und Behörden sind sich offenbar einig, dass unabhängige Studien im Zulassungsverfahren nicht zählen. Die Krebsforscher der WHO haben sich ausschließlich auf unabhängige Studien konzentriert und kamen zu einem völlig anderen Urteil über die Risiken von Glyphosat als das BfR“, sagte Moldenhauer.
Die Bundesregierung müsse sich jetzt auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Glyphosat nicht wieder genehmigt werde, forderten die drei Organisationen. Das System der Risikobewertung, Zulassung und Kontrolle von Pestiziden müsse grundlegend reformiert werden. Die EU-Gesetzgebung sei so zu ändern, dass Risikobewertungen im Zulassungsverfahren nur noch von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden. Studien müssten über einen industrieunabhängig verwalteten Fonds finanziert werden, der sich aus Gebühren der antragstellenden Firmen speise.
Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Internet: http://www.bund.net
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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