Allgemein

Erschreckende Zahlen: 2014 rund 124 000 Gefährdungs­einschätzungen für Kinder

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2014 rund 124 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr. 

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 18 600 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Dies ist gegenüber 2013 ein Anstieg um 8,2 %. Bei 22 400 Verfahren (+ 4,7 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Der stärkste Anstieg (+ 9,8 %) betrifft 41 500 Fälle, in denen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis kamen, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt, allerdings mit einem geringeren Anstieg gegenüber 2013 von 6,1 %. 

63,6 % der Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 27,2 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,6 %) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,6 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich. 

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (24,2 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (20,0 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,2 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 15,3 %. 

Am häufigsten, nämlich bei 20,4 % der Verfahren, machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam. Bei 13,1 % der Verfahren gingen Jugendämter Hinweisen durch Bekannte oder Nachbarn nach, bei 12,5 % der Verfahren kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (11,5 %) erhielten die Jugendämter anonym. 

Hinweise

Eine Gefährdungseinschätzung gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. 

Quelle: Statistisches Bundesamt
Internet: www.destatis.de

Hilfe- und Notrufnummern

Nummer gegen Kummer

Bei der Nummer gegen Kummer  kannst du am Telefon oder im Internet deine Sorgen und Probleme besprechen. Du brauchst den Beraterinnen und Beratern am Kinder- und Jugendtelefon nur zu erzählen, warum es dir schlecht geht und dann überlegt ihr gemeinsam, wer oder was dir helfen kann. Nur Mut – drüber reden hilft! Du brauchst deinen Namen nicht zu sagen und es kostet dich nichts.

Auf dieser Unterseite findest du Infos zur Nummer gegen Kummer.
Und auf dieser Unterseite findest du Nützliches zur Beratungsstellensuche.


 

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Sie können über folgende Rufnummer mit dem Hilfetelefon Sexueller Missbrauch*des Unabhängigen Beauftragten in Kontakt treten:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
0800-22 55 530
(kostenfrei und anonym)

Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch: 9 bis 14 Uhr
Dienstag und Freitag: 16 bis 21 Uhr
Sonntag: 15 bis 20 Uhr

(Das Telefon ist nicht an Feiertagen und nicht am 24. und 31. Dezember besetzt.)


Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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