Rückrufe KFZ & Motorrad

Rückruf: Verletzungsgefahr bei Motorradhelm der Marke GIVI

Französische Behörden beanstanden im Falle eines Sturzes eine unzureichende Stoßabsorptionskapazität bei diesem Motorradhelm der Marke GIVI. Dies meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in Wochenmeldung 35. Auch in Deutschland wurde dieser Helm angeboten. Bitte überprüft hier sehr genau die entsprechenden Seriennummern (siehe unten). Im Falle eines Falles besteht ernsthafte Verletzungsgefahr

Betroffene Helme sollten nicht weiter verwendet werden!

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 35 vom 04.09.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

Meldung im Original
Rapex Nummer: 25 A12 / 1096-15
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: Italien
Kategorie: Kraftfahrzeuge
OECD Portal Kategorie: 77000000
Produkt: Motorrad-Helm
Marke: GIVI
Name:  
Beschreibung: Motorradsturzhelm
Typ / Artikel-Nr.: Ref. HPS X.08

Größe S / Produktionscharge 101
(Seriennummern 320.001 bis 323.200)

Größe XL / Produktionscharge 99
(Seriennummern 313.601 bis 316.800)

Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Verletzung
  Die Stoßabsorptionskapazität des Helmes unzureichend
Art des Rückrufs / der Warnung: Zwangsmaßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt, Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : UNECE Regulation No. 22

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht
sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
 


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