Rückrufe Ausstattung Baby & Kind

Rückruf: Erstickungsgefahr bei Baby-Reisebettchen der Marke Dreambee

Die hier aufgeführten Baby-Reisebettchen sollten nicht weiter verwendet werden. Wie das europäische Schnellwarnsystem Rapex in Wochenmeldung 35/2015 meldet, besteht Erstickungs- und Verletzungsgefahr für Babys. Die Bettchen der Marke Dreambee waren in fünf verschiedenen Farben erhältlich.

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 35 vom 04.09.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

Meldung im Original
Rapex Nummer: A12-1094-15
Meldendes Land: Belgien
Herkunftsland: China
Kategorie: Kinderausstattung
OECD Portal Kategorie: 54000000
Produkt: Baby Reisebett
Marke: DreamBee
Name: unbekannt
Beschreibung: Faltbares Reisebett für Babys mit Tragetasche, Matratze und zwei Rädern. Fünf verschiedene Farben
Typ / Artikel-Nr.: 578557, 578.559, 578.562, 578.566, 631.369
Barcode: 5414057570778
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Ersticken, Verletzungen
  Der Klettverschluss hält die Basis des (Matratze) nicht fest genug. Ein kleines Kind könnte die Matratze hochziehen und darunter zu liegen kommen, mit der Gefahr des Erstickens. Darüber hinaus ist Schließanlage des Bettes nicht angemessen. Ein kleines Kind könnte den Verriegelungsmechanismus entriegeln und dadurch auf den Boden fallen, was zu Verletzungen führen kann
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von Endkunden
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der europäischen Norm EN 716-2

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 


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