Reise und Urlaub

Onlineportale für Ferienunterkünfte: Die Tricks von Airbnb, Booking.com und Co

Ein Hotel, eine Ferienwohnung oder ein Privatzimmer im Internet zu buchen, klappt meist gut. Verbraucher können aber auch in Fallen tappen: Sie werden auf bestimmte Unterkünfte gelenkt, ihnen werden Versicherungen als „Abofallen“ aufgedrängt, es gibt unerlaubte Klauseln in den Geschäftsbedingungen oder sie müssen im Fall einer Auseinandersetzung in einem anderen Land klagen, weil das Portal keine Niederlassung in Deutschland hat.

Für die September-Ausgabe ihrer Zeitschrift test hat die Stiftung Warentest insgesamt 21 Portale für Hotelzimmer, Ferienwohnungen- und Häuser sowie für Privatunterkünfte getestet.

Bei einem Portal werden nicht die günstigsten oder von den Gästen am besten bewerteten Hotels auf den ersten Plätzen gelistet, sondern diejenigen, die eine höhere Provision bezahlt haben. Bei einem anderen sind die Gesamturteile für die Unterkünfte nicht nachvollziehbar. Wer bei einem dritten bucht, bekommt eine Reiserücktrittsversicherung aufgedrängt, die sich ohne rechtzeitige Kündigung um ein Jahr verlängert und deren Prämie sich im zweiten Jahr fast verdoppelt. Manche Portale haben keine Niederlassung in Deutschland. Bei Auseinandersetzungen müssen die Kunden deshalb in Irland oder den Niederlanden klagen. Bei einem Anbieter gibt es nicht einmal ein Impressum, andere haben mehrere unerlaubte Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine Anleitung, worauf man achten muss und wie man die Fallen umgeht, finden sich in der Zeitschrift test und auf test.de. Außerdem wird dargelegt, wie die Rechtslage ist, wenn man als Nutzer von Portalen wie Airbnb, 9flats.com oder Wimdu Probleme mit den Gastgebern hat

Der beste Anbieter für Hotelbuchungen im Internet ist HRS, bei den Portalen für Ferienwohnungen und – häuser liegt Casamundo vorn. Bei den Privatzimmer-Portalen schneidet nur 9flats.com „gut“ ab.

ANZEIGE – Der ausführliche Test Onlineportale für Ferienunterkünfte erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 27.08.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/ferienunterkuenfte abrufbar.

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


[thumb_list num=“1″ cats=“30″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „urlaub“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]

Recent Posts

Rückruf: IKEA ruft VARMFRONT Powerbanks wegen Brandrisiko zurück

IKEA informiert über den Rückruf bestimmter VARMFRONT Powerbanks aufgrund erhöhten Brandrisikos. Wie das Unternehmen mitteilt,…

7 Stunden ago

Sommerobst frisch genießen

Tipps zur richtigen Lagerung und gegen Lebensmittelverschwendung von Sommerobst Sommerzeit ist Obstzeit. Viele heimische Früchte…

7 Stunden ago

Rückruf: Listerien in GUT&GÜNSTIG Delikatess Geflügel-Fleischwurst

Die Heidemark Landfrische GmbH & Co. KG informiert über den Rückruf des Artikels „GUT&GÜNSTIG Delikatess…

10 Stunden ago

Gras- und Getreide-Widerhaken können bei Hunden lebensgefährliche Verletzungen verursachen

Sommerzeit ist Hochsaison / PETA-Expertin gibt Tipps Klein, aber gefährlich: Viele im Hochsommer reifende Gräser…

1 Tag ago

So schützt man sich bei Hitze

Tipps der Verbraucherzentrale NRW vor allem für ältere und pflegebedürftige Menschen Sehr heiße Tage sind…

3 Tagen ago

Rückruf: Spielberger ruft Backmischung glutenfreien Pizzateig wegen Gluten zurück

Die Spielberger Mühle ruft die glutenfreie Backmischung Pizzateig in der 350g Packung und mit dem…

3 Tagen ago