Ein Hotel, eine Ferienwohnung oder ein Privatzimmer im Internet zu buchen, klappt meist gut. Verbraucher können aber auch in Fallen tappen: Sie werden auf bestimmte Unterkünfte gelenkt, ihnen werden Versicherungen als „Abofallen“ aufgedrängt, es gibt unerlaubte Klauseln in den Geschäftsbedingungen oder sie müssen im Fall einer Auseinandersetzung in einem anderen Land klagen, weil das Portal keine Niederlassung in Deutschland hat.
Für die September-Ausgabe ihrer Zeitschrift test hat die Stiftung Warentest insgesamt 21 Portale für Hotelzimmer, Ferienwohnungen- und Häuser sowie für Privatunterkünfte getestet.
Bei einem Portal werden nicht die günstigsten oder von den Gästen am besten bewerteten Hotels auf den ersten Plätzen gelistet, sondern diejenigen, die eine höhere Provision bezahlt haben. Bei einem anderen sind die Gesamturteile für die Unterkünfte nicht nachvollziehbar. Wer bei einem dritten bucht, bekommt eine Reiserücktrittsversicherung aufgedrängt, die sich ohne rechtzeitige Kündigung um ein Jahr verlängert und deren Prämie sich im zweiten Jahr fast verdoppelt. Manche Portale haben keine Niederlassung in Deutschland. Bei Auseinandersetzungen müssen die Kunden deshalb in Irland oder den Niederlanden klagen. Bei einem Anbieter gibt es nicht einmal ein Impressum, andere haben mehrere unerlaubte Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine Anleitung, worauf man achten muss und wie man die Fallen umgeht, finden sich in der Zeitschrift test und auf test.de. Außerdem wird dargelegt, wie die Rechtslage ist, wenn man als Nutzer von Portalen wie Airbnb, 9flats.com oder Wimdu Probleme mit den Gastgebern hat
Der beste Anbieter für Hotelbuchungen im Internet ist HRS, bei den Portalen für Ferienwohnungen und – häuser liegt Casamundo vorn. Bei den Privatzimmer-Portalen schneidet nur 9flats.com „gut“ ab.
ANZEIGE – Der ausführliche Test Onlineportale für Ferienunterkünfte erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 27.08.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/ferienunterkuenfte abrufbar.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
[thumb_list num=“1″ cats=“30″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „urlaub“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]
Der Hersteller GAEC DES ALPINES ruft den Ziegenkäse Tomme Lactique, Marbré de Moyon, St Maxime…
Allen Leserinnen und Lesern des CleanKids-Magazins wünsche ich eine wunderschöne Vorweihnachtszeit und ein friedliches Weihnachtsfest…
Die Landgard Süd Obst & Gemüse GmbH informiert über den Rückruf des Artikels Kaki „süß…
(djd). Der Winter erfordert besondere Aufmerksamkeit und Pflege für Haustiere. Doch auf was genau sollten…
Kriminelle kaufen mit fremden Kontodaten im Internet ein: Das können Verbraucher:innen tun, um sich zu…
Welchem Weihnachtsfan geht beim Anblick von leuchtendem Weihnachtsschmuck nicht das Herz auf? Spätestens Anfang Dezember…