Gefahr von Augenschäden: Rapex warnt vor Laser Spielzeug-Pistole

Das Spielzeug erfüllt nicht die Anforderungen für Klasse 1 Laserprodukte weil der Laser zu stark ist. Im Falle eines Missbrauchs kann der Laserstrahl zu schweren Schäden am ungeschützten Auge führen. Dementsprechend warnt das europäische Schnellwarnsystem Rapex in Wochenmeldung 33/15

Infobox Laser

Laserpointer und Laserspielzeug gehört nicht in Kinderhände! 
Wenn solche gefährlichen Strahlen ins Auge gehen, können auch Augenärzte mitunter nicht mehr helfen.

Solche Fälle müssen Augenärzte immer häufiger behandeln: So hatte ein Junge im Urlaub einen Laserpointer geschenkt bekommen und spielte zu Hause damit vor einem Spiegel. Der reflektierte Strahl traf ihn ins Auge und verletzte die Makula, die Stelle des schärfsten Sehens der Netzhaut…

Rückrufe und VerbraucherwarnungenWenn gefährliche Strahlen ins Auge gehen
Laserpointer sind kein Spielzeug
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Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 33 vom 21.08.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf Meldung im Original
Rapex Nummer: 30 A12 / 1052-15
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
OECD Portal Kategorie: 86000000
Produkt: Spielzeug-Pistole mit Laser
Marke: MECH International
Name: Laser Gun
Beschreibung: Silberfarbene Pistole (6 x 4 cm) in einem Kunststoffball mit einem Kunststoffband verschlossen. Druck auf den Ball öffnet diesen in zwei Hälften. Aktivieren des Abzugs erzeugt einen roten Laserstrahl von der Mündung der Pistole
Typ / Artikel-Nr.: COLE-004 Lot.Num: L0041 / 14
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Augenschäden
  Das Spielzeug erfüllt nicht die Anforderungen für Klasse 1 Laserprodukte und stellt ein Risiko von Schäden an den Augen der Nutzer dar. 
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: die Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeugrichtlinie und der Europäischen Norm EN 62115

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der mel
dende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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