Dringender Sicherheitshinweis zu Kohlenmonoxidmeldern "Flamingo FA334"
Das niederländische Unternehmen Smartwares Safety & Lighting B.V. informiert über einen dringenden Sicherheitshinweis zu Kohlenmonoxidmeldern mit der Artikelbezeichnung FA334 der Marke Flamingo. Die betroffenen Geräte wurden im Zeitraum von 2012 bis 2014 verkauft und waren auch in Deutschland erhältlich. Wie das Unternehmen informiert, besteht die Gefahr, dass die Geräte im Ernstfall nicht rechtzeitig Alarm auslösen. Es besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid Vergiftung.
Betroffener Artikel
Marke: Flamingo
Produkt: Kohlenmonoxid-Melder
Artikelnummer: FA334
EAN-Code: 8711658245829
Verkauft zwischen 2012 und 2014
Die genaue Artikelbezeichnung findet sich auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Gerätes. Betroffene Geräte sollten unter keinen Umständen weiter genutzt werden.
Der Sensor des FA334 hat eine Lebensdauer von drei Jahren. Die Smartwares Safety & Lighting B.V. empfiehlt, vorhandene CO-Melder zu überprüfen. Die notwendigen Daten finden sich auf dem Typenschild.
Falls erforderlich, sollte der Detektor sofort ersetzt werden. Bereits im Jahr 2014 wurde von der Smartwares Safety & Lighting B.V. beschlossen, den Verkauf des FA334 aufgrund der relativ kurzen Lebensdauer zu stoppen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an http://www.elro.eu/nl/contact
Bild: Smartwares Safety & Lighting B.V.
Infobox Kohlenstoffmonoxid
Kohlenstoffmonoxid ist ein gefährliches Atemgift. Das farb-, geruch- und geschmacklose Gas wird kaum wahrgenommen. Wenn es über die Lunge in den Blutkreislauf gelangt ist, verbindet es sich mit dem zentralen Eisenatom des Hämoglobins und behindert so den Sauerstofftransport im Blut, was zum Tod durch Erstickung führen kann. Symptome einer leichten Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel und grippeähnliche Symptome. Höhere Dosen wirken signifikant toxisch auf das Zentralnervensystem und das Herz. Kohlenstoffmonoxid gilt als Ursache für mehr als die Hälfte aller tödlichen Vergiftungen weltweit
In Deutschland gibt es seit dem 1. August 1990 eine Meldepflicht für Kohlenstoffmonoxidvergiftungen. Von diesem Stichtag bis zum 31. Dezember 2008 wurden dem Bundesinstitut für Risikobewertung über 57.000 ärztliche Mitteilungen zu Vergiftungen oder Verdachtsfällen gemeldet, also etwa 3000 pro Jahr
Neben der akuten Vergiftung zeigen sich Folgeschäden. Kohlenstoffmonoxid hat schwerwiegende negative Effekte auf die Fötenentwicklung. Chronische Exposition niedriger Kohlenstoffmonoxidkonzentrationen kann zu Depressionen führen. Im Mittel gelten Belastungen von mehr als 100 ppm als gesundheitsgefährdend.
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