Verkaufsverbot: Gesundheitsgefahr – Krebserregendes Benzol in Sprühfolie von "phil trade"
Aktuell sind die sog. Sprühfolien der Renner. Meistens in Selbstanwendung werden Autofelgen in allen möglichen Farben überzogen. Auf ausreichenden Atemschutz wird dagegen oft verzichtet. Das aber kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen.
Die hier gelistete Kautschuk-Sprühlack der Marke „phil trade“ hat es in sich – krebserregendes Benzol in erheblichen Mengen wird beim Sprühen freigesetzt
Infobox Benzol
Benzol ist krebserregend und erbgutverändernd, giftig und reizt die Augen und die Haut
Aufgrund der schwerwiegenden Gefahren darf in Deutschland Benzol und benzolhaltige Zubereitungen mit über 0,1 Prozent nicht in den Verkehr gebracht werden. Bei Unfall oder Unwohlsein sollte sofort ein Arzt hinzugezogen werden. Orte, an denen Benzol austritt oder austreten könnte, sollten sofort verlassen und nur in Vollschutzanzügen wieder betreten werden. Benzol ist stark wassergefährdend.
Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 32 vom 14.08.2015
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht
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Meldung im Original |
Rapex Nummer: | 33 A11 / 0072/15 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | Rumänien |
Kategorie: | Chemische Produkte |
OECD Portal Kategorie: | 77000000 |
Produkt: | Rubber spray paint Sprühfolie |
Marke: | phil trade |
Name: | unbekannt |
Beschreibung: | Spraydose mit orangefarbene Kappe und mehrfarbigem Etikett, für Felgen. |
Typ / Artikel-Nr.: | Fluorescent orange |
Barcode: | PRO: 2014.05.31 – EXP: 2016.05.31 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | unbekannt |
Die Menge an Benzol im Produkt zu hoch ist (Messwert von 0,25% Gewichtsprozent). Benzol ist krebserregend und erbgutverändernd, giftig und reizt die Augen und die Haut | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Zwangsmaßnahmen: Verbot der Vermarktung, eventuelle Begleitmaßnahmen |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) und mit der REACH-Verordnung |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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