Verkaufsverbot: Gesundheitsgefahr – Krebserregendes Benzol in Sprühfolie von "phil trade"

pt140815Aktuell sind die sog. Sprühfolien der Renner. Meistens in Selbstanwendung werden Autofelgen in allen möglichen Farben überzogen. Auf ausreichenden Atemschutz wird dagegen oft verzichtet. Das aber kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen.

Die hier gelistete Kautschuk-Sprühlack der Marke „phil trade“ hat es in sich – krebserregendes Benzol in erheblichen Mengen wird beim Sprühen freigesetzt

 

phil trade informiert hierzu

Infobox Benzol

Benzol ist krebserregend und erbgutverändernd, giftig und reizt die Augen und die Haut

Aufgrund der schwerwiegenden Gefahren darf in Deutschland Benzol und benzolhaltige Zubereitungen mit über 0,1 Prozent nicht in den Verkehr gebracht werden. Bei Unfall oder Unwohlsein sollte sofort ein Arzt hinzugezogen werden. Orte, an denen Benzol austritt oder austreten könnte, sollten sofort verlassen und nur in Vollschutzanzügen wieder betreten werden. Benzol ist stark wassergefährdend.

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 32 vom 14.08.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf Meldung im Original
Rapex Nummer: 33 A11 / 0072/15
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Rumänien
Kategorie: Chemische Produkte
OECD Portal Kategorie: 77000000
Produkt: Rubber spray paint
Sprühfolie
Marke: phil trade
Name: unbekannt
Beschreibung: Spraydose mit orangefarbene Kappe und mehrfarbigem Etikett, für Felgen.
Typ / Artikel-Nr.: Fluorescent orange
Barcode: PRO: 2014.05.31 – EXP: 2016.05.31
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: unbekannt
  Die Menge an Benzol im Produkt zu hoch ist (Messwert von 0,25% Gewichtsprozent). Benzol ist krebserregend und erbgutverändernd, giftig und reizt die Augen und die Haut
Art des Rückrufs / der Warnung: Zwangsmaßnahmen: Verbot der Vermarktung, eventuelle Begleitmaßnahmen
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) und mit der REACH-Verordnung

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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