Verbraucherzentrale informiert über die wahren Kosten des neuen Betriebssystems
Mit Windows 10 von Microsoft kommt ein Betriebssystem auf den Markt, das den PC in eine Art private Abhöranlage verwandelt. Nach Smartphones und Tablets erfolgt jetzt auch am heimischen Schreibtischrechner oder Notebook eine umfassende Beobachtung. Nutzer der Windows-Vorgängerversionen 7 oder 8 können die neue Software kostenlos erhalten. Alle Anwender bezahlen aber zusätzlich, nämlich durch die Preisgabe ihrer Daten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Wer die Datenschutzbestimmungen des neuen Windows akzeptiert, willigt in eine umfassende Ausforschung der Nutzung ein. Microsoft wertet nicht nur den Namen, die Postadresse, Alter, Geschlecht und die Telefonnummer aus, sondern zum Beispiel auch den jeweiligen Standort des Gerätes, die in den unternehmenseigenen Apps und Diensten aufgerufenen Web-Seitenadressen, eingegebene Suchbegriffe, Kontakte zu anderen Personen und die gekauften Artikel, also vor allem Musik oder Filme. Windows 10 gibt dem Rechner sogar eine eindeutige Identifikationsnummer zur Verwendung durch App-Entwickler und Werbenetzwerke.
Mit Verbraucherdaten lässt sich prächtig verdienen. „Nutzer digitaler Geräte werden immer mehr selbst zu einer Ware, die vermarktet wird“, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aus den Nutzungsdaten lassen sich beispielsweise Gewohnheiten, Bedürfnisse und die Kaufkraft ablesen. Damit können Werbung und Angebote präzise auf die Interessen der Verbraucher zugeschnitten werden. Außerdem kann eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgen, wenn dafür ebenfalls eine Einwilligung vorliegt.
„Nicht nur Werbung, sondern auch Vertragskonditionen, Preise und Rabatte können grundsätzlich an die Konsum- und Verhaltensprofile angepasst werden“, informiert Gollner. „In der Folge werden Verbraucher am Markt ungleich behandelt, was die Suche nach günstigen und geeigneten Angeboten erschweren kann“, so der Verbraucherschützer weiter.
Wer die zusätzlichen Datenübertragungen in Windows 10 nicht wünscht, kann die Datenschutzeinstellungen entsprechend anpassen. Ein Microsoft-Konto, über das Einstellungen und Dokumente im Internet abgespeichert werden, muss nicht eingerichtet werden. Verbraucher müssen dann aber auf die Nutzung einiger Funktionen ganz verzichten.
Die Verbraucherzentrale setzt sich für bessere Produkte ein und fordert die rasche Verabschiedung einer EU-Datenschutzgrundverordnung, die die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beachtet. Danach müssen Geräte und Dienste so gestaltet oder zumindest so voreingestellt sein, dass sie Daten ausschließlich für die Zwecke erheben und verwenden, die für die Nutzung erforderlich sind.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Internet: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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