Hitzeschock: Küchenutensilien aus Kunststoff nur schlecht gekennzeichnet

Anders als früher werden Küchengeräte, Geschirr und Behältnisse aus Kunststoff heute nicht nur zur Aufbewahrung von Essensresten oder zum Einfrieren von Lebensmitteln benutzt, sondern auch zum Backen, zum Aufwärmen in der Mikrowelle oder zum Kochen und Braten. Doch weil manche Kunststoffe bei heißen Temperaturen Schadstoffe an Lebensmittel abgeben, sind nicht alle Produkte dafür geeignet.

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Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen ergab, dass kein einziges von insgesamt 78 untersuchten Küchenutensilien die Anforderungen der vorgeschriebenen Kennzeichnung hinsichtlich Vollständigkeit, Lesbarkeit, Verständlichkeit und Dauerhaftigkeit erfüllte.

Geprüft wurden die Materialangabe sowie Temperatur- und Verwendungshinweise auf Melamingeschirr, Pfannenwendern, Mikrowellengeschirr und Silikonbackformen. „Das Ergebnis ist ernüchternd“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die gesetzlich geforderten Angaben legen die Hersteller offenbar großzügig zu ihren Gunsten aus.“

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Obwohl Geschirr aus Melamin höchstens 70°C erwärmt werden darf, da ansonsten schädliche Bestandteile an das Lebensmittel abgegeben werden, fehlte beim überprüften Kindergeschirr bei jeweils rund der Hälfte der Produkte ein Hinweis auf die Maximaltemperatur sowie die Information „nicht geeignet für die Mikrowelle“.

Auch bei knapp der Hälfte der untersuchten Pfannenwender gab es keine Temperaturangaben. Der wichtige Hinweis „nicht in der heißen Pfanne liegen lassen“ war auf weniger als der Hälfte zu finden.

Beim Mikrowellengeschirr war die Material- und Temperaturangabe zwar weitgehend vorhanden, doch die Spanne der zulässigen Temperaturen war ungewöhnlich groß. Angegeben waren Werte zwischen 80°C und 240°C, und teilweise trugen Behälter und Deckel unterschiedliche Angaben, obwohl sie aus dem gleichen Material waren und eine ähnliche Hitzebeständigkeit aufweisen sollten.

Bei Backformen aus Silikon war die Materialangabe immer vorhanden, allerdings bei der Mehrzahl der untersuchten Produkte ausschließlich auf der Umverpackung. Nicht nachvollziehbar war auch hier, dass die zulässigen Temperaturen von 200°C bis 260°C reichten.

Es ist eine weit verbreitete Praxis der Hersteller, Gebrauchshinweise nicht in Worten, sondern ausschließlich in Piktogrammen darzustellen. Der Marktcheck zeigte jedoch, dass viele der verwendeten Zeichen entweder schlecht lesbar oder unverständlich sind. Aus diesem Grund fordern die Verbraucherzentralen einheitliche Piktogramme für verschiedene Anwendungen, die die Lebensmittelsicherheit gefährden, so zum Beispiel für die Hinweise „nicht mikrowellengeeignet“, „nicht für den Geschirrspüler geeignet“ oder „nicht in der heißen Pfanne liegen lassen“. Auch sollten diese Angaben dauerhaft und gut lesbar auf dem Produkt eingestanzt sein und nicht allein auf Aufklebern, Anhängern und Verpackungen stehen, die meist noch vor dem ersten Gebrauch entsorgt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Internet: www.vzhh.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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