Gesundheitsgefahr: Rapex warnt vor Zahnbleichmittel von Dentaworks

Hier ist doppelte Vorsicht geboten. Die schwedischen Behörden warnen via Rapex vor Zahnbleichmittel der Marke „Dentaworks (TM)“, weil es das als fruchtschädigend eingestufte Natriumperborat enthält. Erhältlich und angeboten werden die Produkte auch über eine Internetseite in Deutschland.

Eine Nachfrage bei dem deutschen Unternehmenssitz war allerdings leider nicht möglich. Die von Dentaworks auf der Internetseite http://www.dentaworks.de/ angegebene Adresse ist eine gemietete Postfachadresse. Die angegebene Rufnummer mit Berliner Vorwahl existiert nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit der Telefonnummer den Ansprechpartners für die registrierte Domain in Frankfurt.

Für ein Unternehmen mit angegliedertem Shop mehr als nur Dubios – wir raten Finger weg!

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 29 vom 24.07.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf Meldung im Original
Rapex Nummer: 29 A12 / 0928/15
Meldendes Land: Schweden
Herkunftsland: Niederlande
Kategorie: Kosmetik
OECD Portal Kategorie: 53000000
Produkt: unbekannt
Marke: DentaWorks
Name: unbekannt
Beschreibung: Bleichmittel für Zähne und 3 weichen Zahnschienen in einem Karton
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: 7350072150015
Art der Gefährdung: Chemisch
  Enthält Sodium Perborate (Natriumperborat gilt als fruchtschädigend)
Art des Rückrufs / der Warnung: Zwangsmaßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Kosmetik Richtlinie

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf
die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
 

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