Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor dem Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln die den Stoff 2,4-Dinitrophenol (DNP) enthalten. Der Meldung zufolge liegen Hinweise vor, dass unerlaubt DNP-haltige Produkte verfügbar sein könnten, bzw. über verschiedene Internethandelsplattformen im Internet bestellbar sind.
Bei 2,4-Dinitrophenol (DNP) handelt es sich um einen Stoff (auch als 2,4-DNP, Dinosan, Dnoc, Solfo Black, Nitrophen, Aldifen oder Chemox bekannt), welcher immer wieder unerlaubt Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankheitsmitteln (sogenannten Fettverbrennern oder „Fatburnern“) zugesetzt wird. Auch die „Bodybuilderszene“ stellt demnach eine wichtige Zielgruppe derartiger Produkte dar. Wie das BfR weiter meldet, sind Fälle dokumentiert, in denen der Zusatz von DNP für den Verbraucher nicht feststellbar war, da keine Kennzeichnung erfolgte
DNP reichert sich im Körper an, so dass auch die öftere Aufnahme kleinerer Dosierungen schwerwiegende und lebensbedrohliche Zustände auslösen kann. Die tödliche orale Dosis liegt bei etwa 1-3 g Dinitrophenol.
Laut BfR gab es in den letzten Jahren mehrere Todesfälle nach dem Konsum von Produkten mit unerlaubt zugesetztem DNP. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde 2013 vor einem Schlankheitsmittel, das über das Internet als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben wurde und pro Tablette 300 mg DNP enthielt, gewarnt.
Interpol warnte im Mai 2015 nach zwei schwerwiegenden Gesundheitsstörungen, davon ein Fall mit tödlichem Ausgang, vor DNP-haltigen Produkten.
Vergiftungssymptome
Symptome für eine Vergiftung durch 2,4-Dinitrophenol (DNP)
Übelkeit, Erbrechen, Schweissausbrüche, Gelbfärbung von Haut, Augen und Schweiss, Unruhe, Schwindel, Hautrötungen, Überhitzung des Körpers, Atemnot, Blutdruckabfall und Herzrhythmusstörungen
Diese Symptome können bis hin zu Koma und Tod führen
Der Verkauf von Produkten, die DNP enthalten, ist verboten. Aufgrund der Gesundheitsgefährdung wird dringend vom Konsum DNP-haltiger Präperate abgeraten. Bei Verdacht DNP eingenommen zu haben, sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden.
Mitteilung Nr. 021/2015 des BfR vom 21. Juli 2015
Arzneimittelkauf über das Internet
Informationsblatt des BKA (PDF, 462.98 KB)
Die Deklaration stimmt oft nicht mit den tatsächlichen Inhaltsstoffen überein, weiß Dr. Matthias Heuermann vom LZG aus Erfahrung: „Häufig werden Produkte als rein pflanzlich vertrieben, zur Leistungssteigerung, Potenzsteigerung, als Haarwuchsmittel, als Mittel zum Abnehmen. ‚Rein pflanzlich‘ heißt in diesem Fall nichts, außer dass vielleicht mal Pflanzenspuren enthalten sind.“ Jeder, der auf ein solches Mittel aus dem Internet zurückgreift, setzt sich also einem enorm hohen Risiko aus.
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Wie groß die Menge der nach Deutschland eingeschleusten illegalen Mittel ist, ist unbekannt. Der deutsche Zoll stellte 2012 mehr als 2,5 Millionen Tabletten sicher.
Übrigens:
Privatpersonen, die diese Mittel bestellen, droht eine Strafe. Im besten Fall kommen sie mit einer Geldbuße davon, im schlimmsten müssen sie mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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