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Luftanteil bis zu 68 Prozent – Röntgenbilder enthüllen Luft in Verpackungen

Verpackte Fertiglebensmittel und Drogerieartikel enthalten häufig mehr Luft als vom Gesetzgeber zugelassen. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg und des Eichamts Fellbach, bei der zwei Drittel von 24 mittels Röntgenstrahlen durchleuchteten Produkten die Richtwerte überschritten.Demnach lag der Luftanteil bei 15 der 24 geröntgten Verpackungen über der prinzipiell erlaubten 30-Prozent-Marke. Immerhin sieben Produkte erreichten sogar Werte von mehr als 50 Prozent. Die drei Spitzenreiter der Untersuchung waren mit einem Luftanteil von 68 Prozent ein „Bio-Hagenbutten-Pulver“ der Dr. Groß GmbH, mit 59 Prozent Luft die Geschirrspültabs „Finish XXL Powerball Quantum“ von Reckitt Benckiser und mit ebenfalls 59 Prozent Luftanteil das „Aptamil AR Andickungsmittel” zur Säuglingsernährung von Milupa. Im Durchschnitt enthielten die 24 Produkte der Stichprobe, über die sich Verbraucher beschwert hatten, 38 Prozent Luft.

„Luftpackungen sind für viele Menschen ein besonderes Ärgernis, weil sie den Eindruck erwecken, man bekäme viel Produkt für sein Geld“, so Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg, bei der jedes Jahr hunderte Verbraucherbeschwerden deswegen eingehen. „Da kann es nicht sein, dass viele Hersteller die ohnehin schon laxe gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent nicht einmal einhalten.“ Weil die Verpackungsgröße einen entscheidenden Einfluss auf die Kaufentscheidung habe, umgebe die Industrie ihre Produkte gerne mit unverhältnismäßig viel Luft. „Doch angesichts des unnötigen Verpackungsmülls wird das in den Nachhaltigkeitsberichten vieler Unternehmen schön ausformulierte Umweltengagement zum reinen Lippenbekenntnis“, ärgert sich Valet.

„Luftpackungen sind eine Belastung für die Umwelt, weil Ressourcen verschwendet werden, und die überdimensionierten Behältnisse den Transport ineffizienter machen“, ergänzt Peter Schropp vom Eichamt Fellbach, der die Untersuchung leitete. 617 Kilogramm Haushalts- und Verpackungsmüll verursache jeder Deutsche jedes Jahr und damit mehr als der EU-Durchschnitt.

„Es ist Zeit für strengere Kontrollen und eine Verschärfung des anbieterfreundlichen Eichrechts“, fordert Verbraucherschützer Valet. Verpackungen von Fertiglebensmitteln und Drogerieartikeln sollten nach seiner Auffassung grundsätzlich voll befüllt sein und nur im technisch bedingten Ausnahmefall maximal 30 Prozent Luft aufweisen. Dass es das heute schon gebe, zeigten Vergleichsprodukte von Wettbewerbern der Stichprobenauswahl, die mit deutlich weniger Luftraum auskämen.

Die gesamte Untersuchung mit allen Röntgenaufnahmen der ausgewählten Produkte sowie viele Hintergrundinformationen zu den Tricks und Fallen bei Füllmengen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale wird die „Schwarze Liste der größten Luftnummern“ auf Basis von Verbraucherbeschwerden fortführen, um für mehr Transparenz am Markt zu sorgen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Internet: www.vzhh.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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