Deutscher Wetterdienst warnt vor extremer Hitze und hoher UV-Strahlung

Etwa südlich einer Linie Stuttgart Passau wird für Donnerstag, 02.07.2015 extreme Hitze erwartet. Für Höhe bis 600 Meter werden gefühlte Temperaturen von 39 Grad oder mehr erwartet.

Deutscher Wetterdienst warnt vor extremer Hitze und hoher UV-Strahlung

Lebensgefährlich

Wer ein Kind, einen älteren Menschen oder auch ein Tier bei brütender Hitze in einem Auto entdeckt, muss Zivilcourage beweisen und sofort handeln. Bereits wenige Minuten in einem in der Sonne abgestellten Fahrzeug können ausreichen, damit ein Kleinkind oder Baby kollabiert. Ist der Halter nicht auszumachen, sofort einen Notruf absetzen (112 gilt EU weit)  und im Zweifelsfall die Scheibe einschlagen!

Verbrennungsgefahr auf dem Kindersitz 

Für Kinder besteht  in heißen Fahrzeugen vor allem bei dunklen Bezügen Verbrennungsgefahr beim Einsteigen ins Auto. Kindersitze oder Interieurteile können bis zu 70 Grad heiß werden, wenn die Sonne direkt in das  Auto brennt. Auch Applikationen aus Kunststoff oder Metall werden brandheiß. Wer keinen schattigen Parkplatz findet, sollte zumindest ein helles (möglichst feuchtes) Tuch über den Sitz legen, das verbessert den Kühleffekt.

UV-Strahlung

Auch die UV-Strahlung erreicht Deutschlandweit erneut sehr hohe Werte bis UVI 9 oder höher. Schutzmaßnahmen – insbesondere für Kinder – sind unbedingt erforderlich. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt vor allem in den Mittagsstunden von 11 Uhr bis 15 Uhr für Kinder den Aufenthalt in Gebäuden.

Kinder sollten ausreichend trinken! Daher unser Appell auch an Schulen, trinken während des Unterrichts zu erlauben. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Babys und Kleinkinder bis zum 6. Monat sollten nicht zuviel Wasser trinken.  

Strahlenschutzempfehlung des BfS

Suchen Sie Schatten auf – vor allem in den Mittagsstunden von 11 Uhr bis 15 Uhr. Bei einem UVI von 8 und mehr sollten Sie so viel wie möglich im Schatten bleiben und sich mittags zwischen 11 und 15 Uhr in Gebäuden aufhalten.

Tragen Sie angemessene Kleidung sowie eine Kopfbedeckung (möglichst UV Schutzkleidung), die auch Ohren und Nacken schützt

Tragen Sie eine Sonnenbrille, die UV-Strahlung bis 400 nm komplett ausfiltert und am Gesicht anliegt

Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen (wir empfehlen den ganzen Körper) gut mit einer Sonnencreme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor (mindestens 30) ein. Übrigens: Nachcremen verlängert NICHT die Schutzzeit!

Schützen Sie besonders Kinder – bei Kindern ist die konsequente Anwendung aller Sonnenschutztipps besonders wichtig. Säuglinge gehören gar nicht in die direkte Sonne

Sonnengerechte Kleidung

  • Textiler Sonnenschutz besteht aus: dicht gewebten T-Shirts oder Hemden, Tuch, Kappe oder Hut mit Schirm und Nackenschutz, Schuhen, die den Fußrücken schützen. Bei spezieller Sonnenschutzkleidung auf die Kennzeichnung achten: UV-Protektion-Faktor UPF 30 oder Prüfsiegel „UV-Standard 801“.
  • Sonnenbrille tragen. Einen geeigneten UV-Schutz bietet die Kennzeichnung DIN E 836 mit dem Standard „UV-400“.
  • Beim Schwimmen T-Shirt tragen!

Sonnenschutzmittel

  • Unbekleidete Hautpartien von Kindern mit Sonnenschutzmitteln eincremen.
  • Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor LFS 30 benutzen, die einen UVA- und UVB-Schutz bieten und keine Duftstoffe enthalten.
  • Vor dem Sonnenaufenthalt Sonnencreme dick und gleichmäßig auftragen und  besonders auf die „Sonnenterassen“ des Körpers achten: Nase, Ohren, Lippen, Schultern und Fußrücken.
  • Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls.

 

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Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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