Achtung: Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor hoher UV Strahlung

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnen vor sehr hoher Intensität der UV-Strahlung in Deutschland. Die Strahlenintensität wird anhand des UV Index (UVI) gemessen. Demzufolge werden aufgrund der Wetterlage UV-Strahlenwerte bis UVI 9 erwartet.

Bundesamt für Strahlenschutz warnt vor hoher UV Strahlung

Kindergarten und KiTa

In vielen Kindergärten ist leider noch immer kein Verständnis für die Gefahr durch UV-Strahlung vorhanden. Auch dort gehören Kinder von 11.00 bis 15:00 Uhr NICHT ins Freie. Wer Verantwortung für Kinder übernimmt muss auch verantwortungsvoll handeln!

Das bedeutet, dass Sonnenbrände bei solchen Werten bereits nach sehr kurzer Zeit auftreten. Schädigungen der Haut durch UV Strahlung finden aber bereits lange vor einem Sonnenbrand statt. Dieser bzw. die Rötungen sind die extreme Schädigung und sichtbare Anzeichen einer Verbrennung durch Strahlung

Der Strahlenschutzkommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zufolge ruft bereits geringe Einwirkung von Sonnenstrahlung noch unterhalb einer Hautrötung langfristig Krebs hervor: „Für die Entstehung des malignen Melanoms sind wiederkehrende intermittierende UV-Expositionen schon im frühen Kindesalter (0 bis 6 Jahre) verantwortlich. Dazu zählen bereits vereinzelte suberythemale Expositionen und erst recht milde und schwere Sonnenbrände, wie sie bei Urlauben in sonnigen Regionen auftreten können..

Viel zu sehr unterschätzt wird noch immer das diffuse Sonnenlicht, die sogenannte Streustrahlung, die über einen längeren Zeitraum addiert den weitaus größten Anteil der UV-Einstrahlung auf uns ausmacht.

Strahlenschutzempfehlung des BfS

Suchen Sie Schatten auf – vor allem in den Mittagsstunden von 11 Uhr bis 15 Uhr. Bei einem UVI von 8 und mehr sollten Sie so viel wie möglich im Schatten bleiben und sich mittags zwischen 11 und 15 Uhr in Gebäuden aufhalten.

Tragen Sie angemessene Kleidung sowie eine Kopfbedeckung (möglichst UV Schutzkleidung), die auch Ohren und Nacken schützt

Tragen Sie eine Sonnenbrille, die UV-Strahlung bis 400 nm komplett ausfiltert und am Gesicht anliegt

Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen (wir empfehlen den ganzen Körper) gut mit einer Sonnencreme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor (mindestens 30) ein. Übrigens: Nachcremen verlängert NICHT die Schutzzeit!

Schützen Sie besonders Kinder – bei Kindern ist die konsequente Anwendung aller Sonnenschutztipps besonders wichtig. Säuglinge gehören gar nicht in die direkte Sonne

 

UV-Schutztipps für Babys und Kinder

Vermeidung starker UV-Bestrahlung 

  • Babys im ersten Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen. 
    Haut langsam durch kurze Aufenthalte an die Sonne gewöhnen.
    Sonnenbrand stets vermeiden!
  • In der Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr im Schatten aufhalten.
    Bei allen Aktivitäten im Freien auf den UV-Index achten: www.bfs.de
    Solarien sind für Kinder und Jugendliche tabu.

Sonnengerechte Kleidung

  • Textiler Sonnenschutz besteht aus: dicht gewebten T-Shirts oder Hemden, Tuch, Kappe oder Hut mit Schirm und Nackenschutz, Schuhen, die den Fußrücken schützen. Bei spezieller Sonnenschutzkleidung auf die Kennzeichnung achten: UV-Protektion-Faktor UPF 30 oder Prüfsiegel „UV-Standard 801“.
  • Sonnenbrille tragen. Einen geeigneten UV-Schutz bietet die Kennzeichnung DIN E 836 mit dem Standard „UV-400“.
  • Beim Schwimmen T-Shirt tragen!

Sonnenschutzmittel

  • Unbekleidete Hautpartien von Kindern mit Sonnenschutzmitteln eincremen.
  • Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor LFS 30 benutzen, die einen UVA- und UVB-Schutz bieten und keine Duftstoffe enthalten.
  • Vor dem Sonnenaufenthalt Sonnencreme dick und gleichmäßig auftragen und  besonders auf die „Sonnenterassen“ des Körpers achten: Nase, Ohren, Lippen, Schultern und Fußrücken.
  • Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls.

 

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Anbieter von Sonnenschutzkleidung:

Tuga
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Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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