Gesundheitsgefahr: Antimon, Blei und Nickel in "Monster-High" Kosmetik-Set für Kinder
Antimon, Blei und Nickel findet sich in diesem Monster-High Kosmetik-Set für Kinder. Sofern vorhanden, sollte dies entweder dem Handel zurückgebracht werden, oder aber in die Tonne wandern.
Infobox
Antimon
Von den Antimonverbindungen sind seitens der EU Antimonfluorid als giftig (T) und die Chloride als ätzend (C) eingestuft, außerdem als umweltgefährlich (N); alle anderen Antimonverbindungen als gesundheitsschädlich (Xn) und umweltgefährlich (N). Antimon selbst ist dort nicht aufgeführt, laut Sicherheitsdatenblatt ist es als reizend gekennzeichnet. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Antimon(III)-oxid als möglicherweise krebserzeugende Substanz ein. Ergebnisse aus Untersuchungen deuten darauf hin, dass Antimonverbindungen Haut und Schleimhäute reizen. Diese Verbindungen lösen sich vermutlich aus Kunststoff und Textilien. In der EU gilt für Trinkwasser ein Grenzwert von 5 µg/l. Untersuchungen von in PET-Flaschen abgefüllten Fruchtsäften (für die keine Richtlinien existieren) ergaben Antimonkonzentrationen bis zu 44,7 µg/l in unverdünnten Saftkonzentraten
Blei
Blei reichert sich selbst bei Aufnahme kleinster Mengen, die über einen längeren Zeitraum stetig eingenommen werden, im Körper an, da es sich z. B. in Knochen eingelagert und nur sehr langsam wieder ausgeschieden wird. Blei kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen, die sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur zeigt. Bleivergiftungen sind besonders für Kinder und Schwangere gefährlich. Es kann auch Fruchtschäden und Zeugungsunfähigkeit bewirken. Im Extremfall kann die Bleivergiftung zum Tod führen.
Nickel
Nickel ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien: in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert
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Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 25 vom 26.06.2015
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 25 A12/0795/15 |
Meldendes Land: | Frankreich |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Spielzeug |
OECD Portal Kategorie: | 86000000 |
Produkt: | Kinder Make-up set |
Marke: | Canal Toys |
Name: | Monster High |
Beschreibung: | Aufsetzbare Fingernägel, Nagel Kleber, Vorlagen und Aufkleber für Tätowierungen und Nägel, Nagel Kleber, Nagellack, Glitter-Fläschchen. Nicht bestimmt für Kinder unter 8 Jahren |
Typ / Artikel-Nr.: | Ref. MHC075 Batch 22813 – FAB Jahr 2012 |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch |
Das Produkt stellt ein chemisches Risiko, weil im Glitter Antimon enthalten ist. Darüber hinaus enthält der grau-silber-Glitter, Blei und Nickel | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme der Ware aus dem Markt Vernichtung der Restbestände |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Kosmetik Richtlinie |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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