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Abmahnungen für Facebook-"Gefällt mir"-Button

Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW bei sechs Unternehmen darauf gepocht, den „Gefällt mir“-Button von Facebook datenschutzkonform umzustellen.


Ein dickes Dislike gab es jetzt für sechs Unternehmen, die auf ihren Webseiten den „Gefällt mir“-Button von Facebook integriert haben. Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW bei HRS, Nivea (Beiersdorf), Payback, Eventim, Peek & Cloppenburg (Fashion ID) und KIK darauf gepocht, diese Schaltfläche datenschutzkonform umzustellen. Denn schon allein durch die Einbindung des Like-Buttons liest das soziale Netzwerk automatisch bei jedem bloßen Aufruf dieser Seiten mit. Darüber werden Besucher jedoch vorher weder ausdrücklich informiert noch können sie der Datenweitergabe widersprechen. Gegen Peek & Cloppenburg (Landgericht Düsseldorf) und Payback (Landgericht München) musste die Verbraucherzentrale NRW inzwischen Klage einreichen.

Buttons zu sozialen Netzwerken sind bei Webseitenbetreibern beliebt. Denn das Liken und Teilen bringt mehr Besucher, mehr Traffic, mehr Feedback und zieht Kreise als kostenloses Empfehlungsmarketing. Doch wenn mit der Implementierung dieser sogenannten Social Plug-ins alle Nutzungsdaten automatisch, unbemerkt und ohne vorherige Einwilligung bei dem Betreiber landet, schlagen die Unternehmen eine Brücke zu Facebook, die im Ausverkauf der informationellen Selbstbestimmung endet – aus Sicht der Verbraucherzentrale unlauteres Geschäftsgebahren sowie ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. Außerdem enttäuschen diese Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, die nicht damit rechneten, dass sie allein schon durch den „Gefällt mir“-Button zur Daten-Melk-Kuh für Facebook werden.

Hintergrund

Mit dem „Gefällt mir“-Button setzt Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner der Seitenbesucher. So werden ihre Daten automatisch an Facebook weitergegeben, weil der Browser eine Verbindung mit den Servern dieses Netzwerks aufbaut. Das widerspricht deutschen und europäischen Datenschutzstandards, die eine Weitergabe stets nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erlauben. Wer im Netz nach Reisezielen sucht, eine Konzertkarte kauft oder nach dem passenden Outfit stöbert, geht nicht davon aus, dass diese Aktivitäten dann sofort auch von Facebook mitgelesen werden. Allein der Besuch einer Seite mit einem „Gefällt mir“-Button bedeutet noch nicht, dass der Surfer mit der anschließenden automatischen Übertragung, Speicherung und Auswertung seines Surfverhaltens einverstanden ist. „Daumen runter“ heißt es für das Social Plug-in auch, weil die Arme der Datenkrake selbst nach Informationen von Surfern greifen, die überhaupt gar keinen Facebook-Account haben: Tatsächlich können die IP-Adressen mit Hilfe der Cookies wiedererkannt und daraus anonyme Surferprofile angelegt werden. Auf die kann Facebook dann zurückgreifen, wenn sich Nutzer dort irgendwann anmelden sollten.

Ein bloßer Hinweis der Anbieter in ihren Datenschutzbestimmungen, dass eine solche Weiterleitung der Daten an Facebook erfolgt, genügt nicht. Ein Passus im Kleingedruckten, dass das Unternehmen keinen Einfluss auf den Umfang der Daten hat, die das soziale Netzwerk mit Hilfe der Plug-ins erhebt, liefert kein stichhaltiges Alibi. Ebenso wenig wie der Verweis auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Notwendig ist eine echte Aufklärung über die Datensammlung und -verwertung. Alles mit dem Ziel, Verbraucher in ihrer Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit zu schützen.

Eventim und HRS haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und erklärt, die beanstandeten Social-Media-Buttons auf ihren Webseiten nicht mehr zu verwenden und auch den geforderten Aufklärungspflichten nachzukommen. Mit KIK und NIVEA (Beiersdorf) ist die Verbraucherzentrale derzeit noch in Gesprächen, um eine außergerichtliche Klärung zu erreichen. Gegen Peek & Cloppenburg und deren Homepage Fashion ID sowie den Auftritt von Payback hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt Klagen bei den Landgerichten Düsseldorf und München eingereicht.

Einen Favoriten setzen in Sachen Datenschutz sollten sich Internetnutzer derweil bei Webseiten, die es so wie die Verbraucherzentrale NRW machen: Im Online-Jugendportal checked4you beschränkt sie sich fürs Mögen und Teilen auf einen Link zu Facebook. Wer diese URL dann gezielt anklickt, dem ist bewusst, dass deren Datensammlungsmaschinerie erst damit aktiviert wird.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Internet: http://www.vz-nrw.de/

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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