Erzieher/Innen, Lehrer/Innen und Kinder ohne ausreichenden Impfschutz sollen künftig vom Besuch von Kitas und Schulen ausgesperrt werden. Das geht aus den geplanten Änderungen zum Präventionsgesetz hervor, auf die sich die Koalition am Freitagabend geeinigt hat. Und das kündigte auch BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe am vergangenen Freitag bei der Eröffnung des 45. Kinder- und Jugendärztetages in Berlin an.
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ):
„Keine Strafen, sondern bessere Beratung!“
Aus Sicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte gehen diese Neuerungen nicht weit genug und laufen zudem dem Impfgedanken zuwider. Schon heute regelt das Infektionsgesetz, dass Personen ohne ausreichenden Impfschutz vom Besuch von Kitas und Schulen ausgeschlossen werden können, wenn dort Infektionskrankheiten auftreten, die durch eine Impfung verhindert werden können. In Duisburg, Berlin und Dresden wurde das Infektionsgesetz jüngst auch angewendet. „Die angeblichen Neuerungen sind also gar keine, neu ist lediglich die Androhung von Sanktionen, wenn kein Nachweis einer jüngst stattgefundenen Impfberatung vor Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung vorgelegt werden kann. „Wir Kinder- und Jugendärzte fordern, dass die Beratung verbessert wird. Sie muss den aktuellen Stand der Wissenschaft wiedergeben sowie die Empfehlungen der STIKO bzw. des jeweiligen Bundeslandes. Zudem muss sichergestellt sein, dass Ärztinnen und Ärzte (z.B. „Ärzte für die individuelle Impfentscheidung“) unsichere oder skeptische Eltern nicht in ihrer ablehnenden Haltung zu Impfungen bestärken. Die Inhalte der Impfberatung müssen anhand eines verbindlichen Beratungsbogens festgelegt, der Bogen muss dann von den Eltern unterschrieben werden“, so BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann heute in Köln.
Warum Kinder- und Jugendärzte Sanktionen gegenüber skeptisch sind
Wenn die Gesundheitsämter Eltern vorladen dürfen, die keine entsprechende Bescheinigung vorlegen können, und die Bundesländer sogar Bußen gegen säumige Eltern verhängen können, wird das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig. Ob, wann und in welcher Form das Gesetz dann verabschiedet wird, steht dann in den Sternen. Wir müssen jedoch JETZT für eine bessere Durchimpfungsrate sorgen, das hat die letzte Maserepidemie deutlich gezeigt.“
Der BVKJ hält unverändert an seiner Forderung einer Impfpflicht für alle fest, die in überwiegend öffentlich finanzierten Einrichtungen (KiTa, Kindergarten, Schule) aufgenommen werden oder dort Kinder betreuen. Das gilt auch für alle anderen Professionen im Gesundheitswesen und z.B. Sportvereinen, in denen Kinder betreut werden.
Dr. Wolfram Hartmann: „Und wenn wir überhaupt von Sanktionen sprechen, dann gegen Ärztinnen und Ärzte, die vom Impfen abraten und Eltern verunsichern. Hier sollten aber nicht die Gerichte, sondern Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern tätig werden und gegen die Impfgegner in den eigenen Reihen vorgehen.“
Köln, 15. 06. 2015
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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