Vandalismus, Unbefugte auf dem Schulgelände oder mögliche Amokläufer, es gibt vielerlei Gründe, die zumindest auf den ersten Blick dafürsprächen, Videokameras an Schulen einzusetzen und somit die Sicherheit für Schulpersonal und vor allem Schüler dauerhaft zu gewährleisten. Datenschutzbeauftragte sehen dies allerdings kritisch. Und in der Tat ist die Installation von Videokameras ein zweischneidiges Schwert, womöglich aber auch eine gerechtfertigte Maßnahme.
Politik und Gesellschaft sind gespalten
Seit dem Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 sind Schulen bestrebt, Jugendliche und Kinder vor möglichen Gefahren von außen und auch innen zu schützen. In Bayern wurden 2012 insgesamt 172 Schulen verzeichnet, in denen Kameras für die Sicherheit von Schülern garantieren sollen. Ob sich dadurch tatsächlich Gefahrenpotential reduzieren lässt, bleibt vorerst offen, denn Daten zur Evaluierung sind bislang Mangelware.
Diskutiert wird unterdessen viel, sowohl seitens der Politik wie auch unter betroffenen Schülern und Eltern.
„Eine gefährliche Tendenz“, so die Aussage einer Schülerin nach einem Bericht des WDR, die das Albert-Martmöller-Gymnasiums in Witten besucht.
In einer Diskussion auf sueddeutsche.de äußerst sich ein besorgtes Elternteil gegenteilig und geht sogar noch weiter:
„Ich persönlich wäre von Polizisten als Pausenaufsicht und Eingangskontrolle mit Leibesvisitation äußerst angetan.“
Aus der Politik hagelte es unterdessen Kritik, vor allem seitens der SPD und der Grünen.
Dies sei ein „eklatanter Verstoß gegen Datenschutz“, heißt es, und die Anlagen seien sofort abzubauen.
Ganz so einfach ist dies aber nicht. Denn solange sich Schulen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen, sind Überwachungskameras an Schulen durchaus gestattet.
Archivierung von Videomaterial ist nicht erlaubt
Jede Person besitzt das Recht der informellen Selbstbestimmung sowie am eigenen Bild. Mit der Aufzeichnung von Videos, die Personen eindeutig identifizieren, werden personenbezogene Daten angelegt. Und dies ist in der Regel nur dann zulässig, wenn…
Ein Blick in das Schulgesetz der Länder bietet zumindest keine Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung von Videobildern. Bliebe letztendlich noch die Zustimmung aller Betroffenen. Aber ob sich gerade an größeren Lernstätten die gesamte unmündige Schülerschaft samt erziehungsberechtigten Eltern sowie Schulpersonal von solch einer Maßnahme überzeugen ließen, darf zumindest bezweifelt werden.
Womöglich hilft aber eine Gegenüberstellung von Vorteilen und Nachteilen der Videoüberwachung an Schulen:
Vorteile
Kameras dienen als Präventionsmaßnahme, um mögliche Gefahren wie Vandalismus von vornherein auszuschließen
Schülern und Schulpersonal wird ein permanentes Gefühl von Sicherheit vermittelt
Brisante Schuldelikte wie Gewalt oder Diebstahl ließen sich dokumentieren und rascher aufklären
Unbefugten kann der Zutritt zu Schulen bereits im Vorfeld verwehrt werden
Nachteile
Videomaterial könne zweckentfremdet werden, um beispielsweise zu spät kommende Schüler und Lehrer zu überführen
Der Fokus auf technische Überwachungssysteme lenkt von den Ursachen ab, welche die Verwendung von Überwachungskameras überhaupt erfordern
In Schulen herrscht weder das technische Know-how noch juristische Fachwissen im Umgang mit Sicherheitssystemen und Datenschutzrichtlinien
Installation und Betrieb der Sicherheitssysteme sind mit hohem Kostenaufwand verbunden
Videoüberwachung verträgt sich nicht mit dem pädagogischen Auftrag der Schulen, Schüler zu selbstbestimmenden mündigen Bürgern zu erziehen
Entkräftet werden können Contra-Argumente, die auf die Gefahr der Verwendung von Kameras während des Unterrichts oder in den Schulgebäuden abzielen, bereits vorab. Denn innerhalb des Schulgebäudes liegt die Aufsichtspflicht bei Lehrern. Hier entbehrt die Installation von Videokameras jeglicher Rechtsgrundlage.
Außerhalb des Schulgebäudes gilt dies jedoch nicht zwangsläufig. Zumindest außerhalb der Schulzeit. Denn auch der Schulhof darf während der Schulzeit nicht überwacht werden. Auch in diesem Fall sind die Lehrer zuständig. Während des außerschulischen Betriebs erscheint eine Videoüberwachung aufgrund der genannten Gründe jedoch durchaus gerechtfertigt und zumindest in Einzelfällen eine Überlegung wert.
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