Das Kondom ist gerissen oder die Frau hat vergessen, die Antibabypille einzunehmen – bei Verhütungspannen kann die „Pille danach“ eine Schwangerschaft verhindern. „Zu den Produkten und ihrer Anwendung sollten sich Frauen von ihrem Arzt oder Apotheker beraten lassen“, empfiehlt Constanze Klimkowsky, Apothekerin im AOK-Bundesverband.
Die „Pille danach“ verschiebt den Eisprung, verzögert also, dass sich eine Eizelle aus den Eierstöcken löst und in Richtung Gebärmutter wandert. Der Eisprung erfolgt im Mittel etwa 14 Tage vor der nächsten Regelblutung. Spermien sind etwa fünf Tage überlebensfähig. „Die ‘Pille danach’ sollten Frauen daher schnellstmöglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr einnehmen, am besten innerhalb von zwölf Stunden“, rät AOK-Apothekerin Klimkowsky. Hat der Eisprung schon stattgefunden, kann es trotz Einnahme des Notfallmedikamentes zur Schwangerschaft kommen. Sobald sich eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet hat, verliert das Medikament seine Wirksamkeit. Eine bestehende Schwangerschaft kann es nicht abbrechen.
Zwei Wirkstoffe zur Notfallverhütung zugelassen
Derzeit sind in Deutschland zwei Wirkstoffe zur Notfallverhütung zugelassen: Levonorgestrel ist schon länger erhältlich, Ulipristalacetat seit etwa fünf Jahren. Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel dürfen Frauen bis zu 72 Stunden (drei Tage), Mittel mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat bis zu 120 Stunden (fünf Tage) nach ungeschütztem Sex einnehmen. „Die ’Pille danach‘ eignet sich nur für Notfälle“, sagt Klimkowsky. „Eine absolute Sicherheit, dass sich durch die Einnahme eine Schwangerschaft verhindern lässt, gibt es nicht.“
Beide in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe sind in der Regel gut verträglich. Sehr häufige und häufige Nebenwirkungen sind unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl, Bauch- und Unterleibsschmerzen sowie Schmerzen bei der Regelblutung. Auch Erbrechen, Müdigkeit und Spannungen in der Brust treten häufig auf. Um Übelkeit zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor der Einnahme eine Kleinigkeit zu essen, etwa ein Butterbrot. Erbricht sich eine Frau innerhalb von drei Stunden nach der Einnahme, sollte sie umgehend eine weitere Tablette einnehmen oder einen Arzt aufsuchen.
„Auch nach der Einnahme des Notfallmedikamentes müssen Frauen bis zum Ende des Zyklus weiter verhüten“, informiert AOK-Apothekerin Klimkowsky. Frauen, die normalerweise die Antibabypille einsetzen, können sie weiter einnehmen und sollten zusätzlich bis zur nächsten Monatsblutung beim Sex Barrieremethoden verwenden, beispielsweise Kondome, ein Diaphragma oder Femidome. Es liegen Hinweise vor, dass bei höherem Körpergewicht die Wirksamkeit der Notfallverhütungsmittel verringert sein könnte. Es handelt sich dabei allerdings um begrenzte und nicht eindeutige Daten, weshalb dahingehend keine Beschränkungen des Einsatzes empfohlen werden.
Bei Problemen zum Arzt gehen
Haben Frauen die „Pille danach“ eingenommen, tritt die folgende Monatsblutung meist wie erwartet ein. Sie kann aber auch etwas früher oder später einsetzen. Bleibt die Regelblutung mehr als sieben Tage aus, sollten Betroffene einen Schwangerschaftstest machen und zum Arzt gehen.
Ärztlich beraten lassen sollten sich zum Beispiel auch Frauen, wenn der ungeschützte Geschlechtsverkehr länger als 120 Stunden zurückliegt, wenn sie eine Schwangerschaft vermuten oder wenn die Anwendung eines Notfallmedikamentes für sie nicht in Frage kommt. Bei akuten gesundheitlichen Problemen oder chronischen Vorerkrankungen, die die Wirksamkeit der Mittel herabsetzen können, etwa bei einer chronischen Darmerkrankung, sollten sich Frauen ebenfalls ärztlich beraten lassen. Das gilt auch, wenn Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bekannt sind oder die Frauen die Wirkstoffe nicht vertragen. „Wer unsicher ist, ob die Einnahme der ’Pille danach‘ im jeweiligen Fall angezeigt ist, sollte sich ebenfalls von einem Arzt beraten lassen“, rät AOK-Apothekerin Klimkowsky.
Seit Mitte März 2015 können Frauen die „Pille danach“ auch rezeptfrei in der Apotheke kaufen. Wenn das Mittel von einem Arzt verordnet wurde, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bis zum 20. Geburtstag.
Weitere Informationen zum Thema gibt es:
Quelle: AOK-Medienservice
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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