Strenger Warnwert in Kalifornien, in Europa ohne Beschränkung zugelassen
Die dunkle Farbe von Colagetränken entsteht durch die Beigabe von Zuckerkulör, einem Stoff, der entsteht, wenn Zucker zusammen mit verschiedenen Chemikalien auf 120 bis 150 Grad erhitzt wird. Dabei kann es zu Rückständen einer chemischen Verbindung (4-MEI) kommen, die im Verdacht steht, Krebs zu erregen.
Anders als etwa die kalifornische Gesundheitsbehörde, hält die europäische Behörde EFSA die Substanz bisher für gesundheitlich unbedenklich. Dass sie in vielen Produkten zumindest enthalten sein kann, zeigt eine aktuelle Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): Neun von 13 geprüften Limonaden müssten in Kalifornien einen Warnhinweis tragen.
Abhängig von den eingesetzten Chemikalien unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Zuckerkulören, die mit den E-Nummern E 150a bis 150d bezeichnet werden. Unter E 150d versteht man Ammoniumsulfit-Zuckerkulör. Es steckt in vielen Colagetränken aber auch in Balsamico-Essig, Whiskey oder Kräuterbonbons und ist deshalb problematisch, weil es hohe Rückstände von 4-MEI enthalten kann. 4-MEI steht für 4-Methylimidazol – eine Substanz, die in der Natur nicht vorkommt und die seit 2011 aufgrund von Tierversuchen im Verdacht steht, Krebs auszulösen.
Strenger Warnwert in Kalifornien
In Kalifornien existiert aus diesem Grund seit mehreren Jahren ein strenger Warnwert. Produkte, die mehr als 29 Mikrogramm 4-MEI pro Tagesdosis enthalten, müssen einen entsprechenden Hinweis auf dem Etikett führen. In Europa dagegen ist Zuckerkulör – und damit auch 4-MEI – nach wie vor ohne Mengenbeschränkung zugelassen. Definiert wurde lediglich ein ADI-Wert. Dieser gibt an, welche Menge eines Zusatzstoffes bei täglicher Aufnahme als gesundheitlich unbedenklich gilt. Derzeit wären dies laut EFSA 300 mg Zuckerkulör pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Demnach wäre im Extremfall sogar eine tägliche Aufnahme von bis zu 4.500 Mikrogramm 4-MEI bedenkenlos möglich.
Wie viel 4-MEI steckt im Cola?
Orientiert man sich dagegen am kalifornischen Grenzwert, dann ist die maximal zulässige Höchstmenge bei vielen Colagetränken schnell erreicht. Selbst unter Berücksichtigung einer Messunsicherheit von 25 Prozent müssten neun der 13 geprüften Produkte in Kalifornien einen Warnhinweis tragen. Die größten Mengen 4-MEI fanden die Tester in den Limonaden von S-Budget (71 Mikrogramm pro 250 ml), dem koffeinfreien Cola-Kindergetränk Dreh und Trink (66 Mikrogramm pro 250 ml) und Black Jack (64 Mikrogramm pro 250 ml). Nur die Produkte von Pepsi, Spitz, Freeway und Spar dürften ohne Warnhinweis verkauft werden.
„Wer sichergehen möchte, dem raten wir, auf Lebensmittel mit den Farbstoffen E 150c und E 150d möglichst zu verzichten“, resümiert VKI-Ernährungswissenschaftlerin Birgit Beck. „Die Zusatzstoffe müssen in jedem Fall auf der Verpackung angeführt werden. An Stelle der E-Nummern sind dabei manchmal auch die Bezeichnungen Ammonium-Zuckerkulör oder Ammoniumsulfit-Zuckerkulör zu finden.“
ANZEIGE – Den ausführlichen Testbericht gibt es ab 23.04. in der Maiausgabe der VKI-Zeitschrift KONSUMENT und online unter Test: Farbstoffe in Colagetränken 5/2015
Quelle: Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Internet: http://www.konsument.at/
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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