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Sturmtief Niklas: Große Beeinträchtigungen beim Bahnverkehr in Deutschland

Wie die Deutsche Bahn mitteilt, kommt es aktuell zu großen Beeiträchtigungen im Bahnverkehr, nachdem das Sturmtief Niklas Bayern erfasst hat. Dort ist bereits seit den Mittagsstunden der Fernverkehr weitgehend eingestellt. Fernverkehrszüge Richtung Süden werden bereits in Fulda, Frankfurt a. M. sowie in Stuttgart/Ulm vorzeitig gewendet. Die ICE-Verbindungen von Berlin Richtung München enden vorzeitig in Leipzig bzw. Halle. Unwetterschäden haben auch zur Einstellung von S-Bahn-Linien in München geführt.

Aufgrund der Auswirkungen des Sturmtiefs kommt es derzeit weiterhin in vielen Bundesländern zu erheblichen Verspätungen und Zugausfällen. Betroffen hiervon sind hauptsächlich Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg sowie Teile Mecklenburg-Vorpommerns.

Ein Schwerpunkt der Behinderungen liegt weiterhin in Nordrhein-Westfalen. Hier ist seit 11 Uhr der Nahverkehr der DB komplett eingestellt. Auf den Fernverkehrsstrecken zwischen Dortmund und Köln, Düsseldorf und Köln sowie Düsseldorf und Duisburg findet kein Bahnverkehr statt.

Fernverkehrszüge im Bereich Nord und Süd fahren derzeit vorsorglich mit einer auf 140 km/h reduzierten Geschwindigkeit.

Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) ist eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 geschaltet.

 

Bahn bietet kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten

Fahrgäste, die aufgrund von sturmbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand >>

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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