„Jedes Produkt in Europa muss für die Bürger sicher sein. Produkte, die Schaden anrichten können, müssen so schnell wie möglich vom Markt genommen werden. Aus diesem Grund haben wir das Schnellwarnsystem geschaffen, das sich inzwischen als sehr wirksames Instrument für den Schutz der europäischen Verbraucher erwiesen hat. Dies ist ein praktisches Beispiel für die Zusammenarbeit in der EU zum Nutzen unserer Bürger“, so Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.
Über das Schnellwarnsystem können Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die irgendwo in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Dies wiederum ermöglicht, dass EU-weit geeignete Folgemaßnahmen (Verbot/Einstellung des Verkaufs, Rücknahme, Rückruf oder Einfuhrverweigerung durch die Zollbehörden) ergriffen und die Verbraucher informiert werden. Im Jahr 2014 wurden 2755 solcher Folgemaßnahmen im System registriert.
Die Website des Schnellwarnsystems wurde 2014 fast 2 Millionen mal aufgerufen. Über die neuen Suchmaschinen können Verbraucher und Unternehmen sich besser darüber informieren, welche gefährlichen Produkte entdeckt bzw. zurückgerufen wurden.
31 Länder (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) nehmen derzeit am System teil.
Von welchen Produkten gehen Risiken aus?
Im Jahr 2014 machten vor allem Spielzeug (28 %) sowie Bekleidung, Textilien und Modeartikel (23 %) ein Eingreifen erforderlich. Zu den am häufigsten im Zusammenhang mit diesen Produktkategorien gemeldeten Risiken zählen chemische Risiken sowie Verletzungs- und Erstickungsgefahr.
Die 2014 am häufigsten gemeldeten chemischen Risiken betrafen Schuhe und Lederwaren (z. B. Chrom VI, das Hautreizungen hervorrufen kann), Spielzeug und Babyartikel (z. B. fruchtbarkeitsschädigende Weichmacher) und Modeschmuck (z. B. gesundheitsschädliche Schwermetalle).
Woher stammen die gefährlichen Produkte?
Das Schnellwarnsystem in Zahlen
2 435 Mitteilungen im Jahr 2014:
Dieser Anstieg um 3 % im Vergleich zum Vorjahr weist auf einen besseren Verbraucherschutz hin, da mehr gefährliche Produkte aus dem Verkehr gezogen wurden.
2 755 Folgemaßnahmen im Jahr 2014:
Wenn die Mitgliedstaaten ein gefährliches Produkt entdecken, veröffentlichen sie eine Mitteilung im Schnellwarnsystem. Alle anderen Länder suchen dann auf ihren Märkten nach dem betreffenden Produkt, und wenn sie fündig werden, informieren sie über ihre Folgemaßnahmen (Verbot/Einstellung des Verkaufs, Rücknahme, Rückruf oder Einfuhrverweigerung durch die Zollbehörden).
Quelle und Bilder: Europäische Kommission
Internet: http://europa.eu/