Die seit Oktober in Berlin grassierende Masernwelle hat ein erstes Todesopfer gefordert. Einer Meldung des Spiegel online zufolge ist ein eineinhalbjähriger Junge an den Folgen der Infektionskrankheit gestorben.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurde heute über eine schwer verlaufene Masernerkrankung mit tödlichem Ausgang bei einem eineinhalb-jährigen Jungen informiert.
Das Kind erkrankte im Bezirk Reinickendorf am 12. Februar mit Fieber und entwickelte im weiteren Verlauf Husten und den maserntypischen Hautausschlag. Dann verschlechterte sich der Zustand des Kindes, so dass es am 14. Februar stationär aufgenommen werden musste. Der Junge verstarb in der Klinik am 18. Februar. Das Kind war nicht gegen Masern geimpft. Es hatte keine chronischen Vorerkrankungen.
Das zuständige Gesundheitsamt hat umgehend gemäß Infektionsschutzgesetz in der betreffenden Kindertagesstätte alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Meldung erfolgte an das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales am Montag, den 23. Februar, nachdem abgesichert worden war, dass Masern die tatsächliche Todesursache waren.
In Berlin-Lichtenrade wurde am Montag eine Sekundarschule vorsorglich geschlossen, nachdem ein schwerwiegender Krankheitsverlauf bei einem Jugendlichen aufgetreten war, so eine Sprecherin gegenüber dpa. Inzwischen sind seit Ausbruchsbeginn 574 Masern-Fälle in der Hauptstadt gemeldet.
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit
Die Krankheit ist hochansteckend und kann erhebliche Komplikationen und Folgeerkrankungen wie etwa SSPE mit sich bringen. Bei dieser Erkrankung vermehren sich Masernviren im Gehirn und zerstören dieses dabei – dieser Prozess ist fortschreitend und kann nicht gestoppt werden. Die SSPE endet immer tödlich.
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit und hochansteckend. Die Viren werden durch sehr feine Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Bereits fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags sind Infizierte ansteckend. Masern können zudem mit ernsthaften Komplikationen (z.B. Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Gehirnentzündungen) oder Folgeerkrankungen und im schlimmsten, allerdings selten eintretenden Fall, sogar tödlich verlaufen.
Aufgrund der derzeitigen Masernerkrankungen in Berlin empfiehlt die Senatsverwaltung für Gesundheit für Soziales allen Kindern und Erwachsenen die Überprüfung ihres Masernimpfstatus durch die Hausärztin oder den Hausarzt. Gegebenenfalls sollte eine Impfung nachgeholt werden, insbesondere bei denjenigen, die nach 1970 geboren wurden. Die Impfung ist der beste und sicherste Schutz gegen Masern. Hintergrund ist der aktuelle Masernausbruch, der sich im Moment etwas abschwächt.
Mit Stand 23. Februar 2015 sind in Berlin seit Beginn des Ausbruchs Ende 2014 insgesamt 574 Fälle von Masern gemeldet worden. Zum Vergleich: Für das Jahr 2014 wurden in Berlin 133 Fälle gemeldet, 2013 waren es 492 und in 2012 insgesamt 18 Fälle.
Ärzte rufen zur Impfung auf
Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gibt es teilweise große Impflücken. Vor allem bei Frauen mit Kinderwunsch raten Ärzte dringend zur Impfung. „Mütter, die selbst nicht gegen Masern immun sind, können ihrem Nachwuchs auch keine schützenden Antikörper mitgeben. Insbesondere für Säuglinge ist das eine gefährliche Situation. Wir wissen aus einer aktuellen Studie, dass eine Maserinfektion in den ersten Lebensmonaten das Risiko einer späteren SSPE-Erkrankung deutlich erhöht. Insofern ist dies wirklich ein dringender Appell, eine versäumte Masernimpfung nachzuholen. In Haushalten mit Säuglingen sollten sich nur Personen aufhalten, die gegen Masern geschützt sind. Gleiches gilt natürlich für Kindertagesstätten, die auch Säuglinge aufnehmen und versorgen. Genau deshalb fordert unser Verband seit Jahren den Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern vor Aufnahme in eine solche Einrichtung“, so Fegeler vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Quellen:
Spiegel online
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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