Petition 36701: Verbraucherschutz
Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern
Wir hatten am 03.10.2012 eine Petition zum Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern angestrengt. Die Petition mit der Id-Nr. 36701 wurde damals leider nur 1068x Unterzeichnet.
Aber ein kleiner Erfolg ist es dennoch, denn der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und beschlossen, diese mit Datum 04.12.2014 dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Wir informieren, sobald diese dort zugelassen wurde…
Auszug aus der Begründung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags
…Die bisherigen Bewertungen der Europäischen Union beziehen sich jeweils auf einzelne Stoffe. Das mögliche Zusammenwirken mehrerer Phthalate wird hingegen nicht bewertet. In jüngster Zeit setzt sich allerdings die Auffassung durch, dass bestimmte Phthalate als Gruppe bewertet werden sollten, weil sich ihre Wirkungen addieren können.
Angesichts der unzureichenden Bewertung der von interagierenden Phthalaten ausgehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Die vollständige Begründung als PDF >>
Wir sind nun weiter sehr gespannt, ob wie und was sich tut….
Weitere Infos dazu
Unser Aufruf zur Unterzeichnung von 2012
Petition beim Deutschen Bundestag
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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