Die Nachricht über anstehenden Nachwuchs ist in der Regel eine durchweg positive für jedes Paar. Aber natürlich kommen nach der ersten Freude auch oft Ängste und Zweifel über die bevorstehende Veränderung, die ein eigenes Kind mit sich bringt, auf.
Nicht immer ist der Zeitpunkt, ein Baby zu bekommen, ganz freiwillig gewählt – und wenn man sich dann nicht gerade in einer sicheren Lebenssituation mit genügend Einkommen befindet, wächst bei vielen die Angst vor den anstehenden Kosten, die ein Kind verursacht.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanziell schwachgestellte Paare vom Staat vor, während und auch nach der Schwangerschaft unterstützt. Wenn Sie keine der Bedingungen für die verschiedenen Finanzhilfen erfüllen, kann auch ein günstiger Kredit dabei helfen, die ersten Kosten für die Einrichtung des Kinderzimmers, die erste Babyausstattung und den Kinderwagen zu bewältigen. Ein Kreditvergleich hilft, die besten Konditionen zu finden.
Wer über ein sehr geringes oder gar kein Einkommen verfügt, kann beim Jobcenter Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragen. Werdende Mütter erhalten nach dem vierten Monat dann einen Mehrbetrag und Geld für eine Erstausstattung. Wichtig ist, dass Sie die Quittungen Ihrer Einkäufe aufbewahren, um Sie später beim Amt vorzuzeigen.
Der Mutterschutz bewahrt Sie davor, während und bis acht Wochen nach Ihrer Schwangerschaft von Ihrem Arbeitgeber gekündigt zu werden. In dieser Zeit kriegen Sie eine Lohnfortzahlung und Mutterschaftsgeld. Dieses müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.
In der Elternzeit, die sich in der Regel an die Geburt des Kindes anschließt, können Sie Elterngeld beziehen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass Sie direkt nach der Geburt auch in Elternzeit gehen. Insgesamt kann die Zeitraum bis zu drei Jahren betragen, zwei Jahre davon können Sie auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Kindes noch in Anspruch nehmen. Die Höhe des gezahlten Geldes richtet sich nach dem Nettolohn des vergangenen Jahres.
Kindergeld erhalten Sie ebenfalls nach der Geburt Ihres Kindes. Dieses wird maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Beantragen können Sie es bei der Familienkasse in der Agentur für Arbeit.
Erhalten Sie keine oder zu wenig Hilfe vom Staat, können auch Stiftungen finanzielle Unterstützung bieten. Von der Bundesstiftung Mutter und Kind kann man zusätzlich bis zu 300 € erhalten. Auch eine Übernahme der Kosten für die Erstausstattung des Babys in Höhe von 1200 € ist möglich.
Auch Stiftungen auf Länderebenen bieten bestimmte finanzielle Hilfen. Da diese sich in den einzelnen Ländern sehr stark unterscheiden können, informieren Sie sich am besten bei einer Beratungsstelle über die Möglichkeiten.
In manchen Fällen kann man auch in der ansässigen Kirche um Unterstützung bitten. Katholische Beratungsstellen verfügen über kirchliche Fonds, mit denen hilfsbedürftigen Frauen in Notlage geholfen werden kann.
Natürlich gibt es auch im Privatleben Dinge, die ein Baby vollkommen auf den Kopf stellt. Besonders in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt richtet sich das Leben voll und ganz nach dem Nachwuchs. Dabei bleiben eigene Interessen und Hobby häufig erstmal auf der Strecke.
Auch in der Partnerschaft sind die Veränderungen spürbar. Gerade jetzt sollten Sie als Paar darauf achten, sich trotzdem noch Zeit zu zweit zu nehmen und sich auch weiterhin als Partner und nicht nur als Eltern wahrzunehmen.
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