Erneut wird in Österreich der Tod eines Kindes mit dem Medikament Codein in Verbindung gebracht. Demnach ist ein vierjähriges Mädchen in Niederösterreich nach Einnahme eines Codeinhaltigem Hustensaftes verstorben.
UPDATE 24.04.2015
Inzwischen liegt das Obduktionsergebnis der Staatsanwaltschaft vor, wonach das Kind an einer Hustensaftintoxikation starb. Es läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen unbekannt. Mehr unter: http://noe.orf.at/news/stories/2705793/
Medienberichten zufolge hatte die Mutter des vierjährigen Mädchens wegen Husten des Kindes Ende Januar 2015 eine Ärztin aufgesucht. Von dieser wurde der codeinhaltige Hustensaft Codipertussin verschrieben. Codein ist ein Wirkstoff zur Verminderung von Reizhusten. Das Medikament wurde dem Mädchen abends verabreicht. Am nächsten Morgen sei das Kind nicht mehr aufgewacht. Die Mutter brachte ihre leblose Tochter in ein Klinikum in Wien. Dort konnte jedoch nur noch der Tod der Vierjährigen festgestellt werden.
Eine Obduktion zur Klärung der Todesursache sei inzwischen eingeleitet worden und die zuständige Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen hieß es weiter.
Rezeptfreie Erkältungsmittel nicht immer harmlos |
Nach einem Beschluss der europäischen Arzneimittelbehörde vom 14. Juni 2013 sollte Codein aufgrund teils starker Nebenwirkungen bei Kindern unter 12 Jahren nicht mehr eingesetzt werden.
vom 14. Juni 2013 – EMA/350259/2013 |
Insgesamt liegen zu Codein etwa 250 Nebenwirkungsmeldungen aus Deutschland vor, von denen 20 Berichte Kinder im Alter bis zu 12 Jahren betreffen.
Zu den möglichen Symptomen einer Codeinvergiftung gehören ungewöhnliche Schläfrigkeit, Verwirrtheit, schwere und laute Atmung sowie Atemnot. Diese Symptome können auch bei Einhaltung der empfohlenen Dosierungen auftreten. Kinder, die mit Codein behandelt werden, sollten aufmerksam beobachtet werden. Sofern die beschriebenen Symptome auftreten, sollten Eltern die Therapie sofort beenden und umgehend einen Arzt aufsuchen.
Auch rezeptfreie Kinder-Hustensäfte aus der Apotheke können gefährliche Nebenwirkungen zeigen
Quellen:
derstandart.at
Europäische Arzneimittelbehörde (EMA)
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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