Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und ersetzte das bis dahin gültige Erziehungsgeld. Ab dem 1. Juli 2015 wird mit dem ElterngeldPlus eine weitere Neuerung in Kraft treten, die für mehr Flexibilität und finanzielle Sicherheit während der Elternzeit sorgen soll.
Das bis 2006 gültige Erziehungsgeld wurde vor allem für seine Benachteiligung berufstätiger und alleinerziehender Mütter stark kritisiert wurde. Hauptsächlich verantwortlich dafür war der feste Pauschalbetrag von wahlweise 300 Euro für 24 Monate oder 450 Euro für 12 Monate, der gerade für beruflich erfolgreiche Frauen in keiner Weise einen Ausgleich zu ihrem bisherigen Verdienst darstellen konnte.
Das neue Modell ab 2007 änderte dies: Nach der neuen Regelung bemisst sich das neu eingeführte Elterngeld am bisherigen Nettoeinkommen des Antragstellers und schließt damit die Lücke durch das wegfallende Gehalt deutlich besser. Zwischen 65 und 67 Prozent des bisherigen Verdienstes werden nun ausbezahlt, maximal jedoch 1.800 Euro. Bestimmte Zulangen für Geschwister und Mehrlingsgeburten können diesen Betrag noch erhöhen. Für nicht erwerbstätige ist ein Sockelbetrag von 300 Euro festgelegt, der in jedem Fall ausbezahlt wird.
Eine weitere Neuerung ist die Koppelung an die Elternzeit: Wenn sich beide Elternteile für mindestens zwei Monate der Erziehungsarbeit widmen, kann das Elterngeld für 14 statt der üblichen 12 Monate beantragt werden. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass die Mutter 12 Monate und der Vater zwei Monate zu Hause mit der Erziehung verbringen. Hier ist das Ziel aus familienpolitischer Sicht, einen stärkeren Anreiz für die Beteiligung der Väter zu bieten.
Das neue Modell ElterngeldPlus wird für alle Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten und soll eine längere Nutzungsdauer für das Elterngeld einführen. Es ersetzt die bisherige Regelung nicht, sondern stellt viel mehr eine optionale Alternative dar — Eltern können sich in Zukunft zwischen den beiden Modellen entscheiden. Bei der Variante ElterngeldPlus wird es unter bestimmten Umständen möglich sein, bis zu doppelt so lange wie bisher Zuschüsse zu beziehen. Wie bisher besteht auch weiterhin die Möglichkeit, für Mehrlingsgeburten und Geschwisterkinder bestimmte Zulagen zu erhalten.
Wie das bestehende Elterngeld ist auch das ElterngeldPlus als Ersatz für das wegfallende Einkommen gedacht und richtet sich ebenso nach der Höhe des bisherigen Verdientes.
Das monatliche ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte dessen, was die Eltern bei regulärem Einkommen, also ohne Teilzeitarbeit, an Elterngeld bekämen.
ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt, sprich ein Elterngeldmonat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Das neue ElterngeldPlus kann also auch für Kinder älter als 14 Monate bezogen werden.
Gefördert werden sollen Familien, in denen die Erziehung und Betreuung partnerschaftlich geteilt wird. So soll es mit der neuen Regelung einfacher für beide Partner sein, eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden mit dem Familienleben zu vereinbaren. Arbeiten beide Partner für mindestens vier Monate parallel zudem in Teilzeit, steht ihnen außerdem ein Partnerschaftsbonus in Form von je vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten zu.
Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, in denen insbesondere auch Vätern eine bessere Chance auf Teilzeitarbeit geschaffen wird, werden damit gefördert und, so die Hoffnung der Regierung, in Zukunft selbstverständlicher und häufiger von Unternehmen angeboten, um Eltern die Balance aus Familien- und Erwerbsarbeit zu erleichtern.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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