Leidet ein Kind unter gewissen Ängsten, so sollten Eltern sich nicht darüber lustig machen, sondern es ernst nehmen. Auf keinen Fall sollten sie ihr Kind zwingen, sich damit zu konfrontieren. Besser ist es, das Kind langsam an etwas Angstauslösendes heranzuführen.
Bestimmte Ängste gehören zur Entwicklung eines Kindes und sind vorübergehend. Halten die Befürchtungen aber über einen längeren Zeitraum an und können Eltern ihr Kind auch nicht mit Zuwendung und Unterstützung beruhigen, sollten sie den Kinder- und Jugendarzt darüber informieren.
Zwischen acht und zwölf Monaten entwickeln Babys erstmals Trennungsangst. Auch fremde Menschen können das Baby dann erschrecken. Kleinkindern und Vorschulkindern fällt es schwer, zwischen Phantasie und Realität zu unterschieden. In dieser Zeit können Albträume ein Kind wecken. „Dann hilft es, dem Kind Sicherheit zu geben, indem Vater bzw. Mutter es umarmen und evtl. bleiben, bis es wieder einschläft. Vielleicht können Eltern zusammen mit ihrem Kind z.B. dem gefürchteten Monster die Gefährlichkeit nehmen, indem sie seine Schwächen erkunden oder das Ungeheuer in einem Bild festhalten. Die Erklärung, dass etwas nur der Phantasie entsprungen ist, nimmt vielen Kindern häufig erst im Schulalter die Angst“, berichtet Dr. Niehaus. Fernsehsendungen, Nachrichten sowie Videospiele mit bedrohlichen Bildern sollten Kinder nicht ausgesetzt sein, denn dies kann ebenso Ängste schüren.
Mit dem Eintritt in die Schule können Prüfungs- und Versagensängste die Oberhand gewinnen. Anzeichen dafür können Bauchschmerzen, Übelkeit, Durchfall am Prüfungstag, Kopfschmerzen, Schweißausbrüche, Zittern, Harndrang, Schlaf- und Konzentrationsstörungen sein. Spätestens wenn der Alltag und die Schule dadurch stark beeinträchtigt werden, sollten Eltern den Kinder- und Jugendarzt konsultieren, um mögliche Maßnahmen zu besprechen.
Quelle: Canadian Paediatric Society, Early Child Development and Care
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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