Pampers ist Mogelpackung des Jahres 2014. Auf die Windeln von Procter & Gamble entfielen 29,3 Prozent der Verbraucherstimmen. 4116 Verbraucherinnen und Verbraucher nahmen an der vom 15. Dezember 2014 bis 8. Januar 2015 durchgeführten Online-Abstimmung auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg teil. Fünfmal in den letzten acht Jahren wurde die Anzahl der Windeln pro Pampers-Packung reduziert, von ursprünglich 47 Stück, über 44, 40, 37, 34 auf aktuell 31 Stück.
Der zweite Platz geht mit 23,5 Prozent der Stimmen an die Käsemarke „Leerdammer“ der Bel Deutschland GmbH, bei der ebenfalls wiederholt die Füllmenge reduziert wurde. Es folgen die „Hafertaler“ von Continental Bakeries als Luftpackung mit 18,3 Prozent auf Platz drei, und knapp dahinter mit 16,5 Prozent die Mehrfachpackung „Lion“, ein Schokoladenriegel aus dem Hause Nestlé, bei dem besonders subtil die Füllmenge bei gleichem Preis reduziert wurde. Am wenigsten Stimmen erhielt mit 14,4 Prozent die „Mittelmeerküche Toscana“ von Iglo, bei der zu viel Luft in der Packung war.
„Wir freuen uns über das große Interesse der Verbraucher. Das ermutigt uns, im neuen Jahr am Ball zu bleiben.“, sagt Armin Valet, Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn die Flut der Verbraucherbeschwerden zu diesem Thema reiße nicht ab. Die Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg, die seit zehn Jahren geführt wird, umfasst aktuell 94 Seiten mit geschätzt weit mehr als 500 Produkten und wird fast ausschließlich mit Beschwerden von Verbrauchern bestückt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert Hersteller und Handel auf, Verbraucher nicht mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht zu führen. „Die Politik sollte einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der solche Mogelpackungen nicht zulässt. Denn das Eichrecht ist wenig verbraucherfreundlich.“, so Valet. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert daher, dass Packungen grundsätzlich voll befüllt sein müssen und nur in Ausnahmefällen maximal 30 Prozent Luftanteil möglich sein sollte. Wer die Füllmenge verringert, sollte die Packungsmaße mindestens um denselben Prozentsatz reduzieren müssen, so dass die Reduzierung für Verbraucher optisch wahrnehmbar ist. Füllmengenangaben sollten verbindlich auf der Schauseite stehen. Zudem solle es eine offizielle Liste im Internet geben, in der Hersteller Füllmengenreduzierungen vor Einführung im Handel anzeigen müssen.
Weitere Informationen zur Abstimmung und den Produkten sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale www.vzhh.de abrufbar. Verbraucher können auch auf der Facebook-Seite der Verbraucherzentrale facebook.com/vzhh Hinweise auf Mogelpackungen geben und finden.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Internet: www.vzhh.de
Bild: Verbraucherzentrale Hamburg
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