Gesundheitsgefahr: Verbotene Weichmacher in Loom-Bänder-Set
In diesem Loom-Set stecken verbotene Weichmacher. Bis zu 45% Anteil des verbotenen Weichmachers DEHP finden sich in den beiliegenden Charms (Anhängern). Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich auch im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.
Fazit: Dieses Loom Webrahmen-Set ist nichts für Kinder! Ab damit in die Restmülltonne oder dem Handel zurückbringen!
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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 1 vom 09.01.2015
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 2 A12 / 2168/14 |
Meldendes Land: | Luxemburg |
Herkunftsland: | China |
Kategorie: | Spielzeug |
OECD Portal Kategorie: | 86000000 |
Produkt: | Loom Bands mit Charme |
Marke: | unbekannt |
Name: | DIY Loom Bands |
Beschreibung: | transparente Kunststoff-Box (21 cm x 16,5 cm x 4 cm) mit Webstuhl, Gummibändern, Charmes und s-Clips (in 14 Unterteilungen gespeichert) |
Typ / Artikel-Nr.: | unbekannt |
Barcode: | unbekannt |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch Weichmacher |
Die Charms enthalten bis zu 45% des Gewichts an Di (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Zwangsmassnahmen: Verkaufsverbot |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der REACH-Verordnung |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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