HANNOVER. In einem konventionellen Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg ist der Verdacht auf Vogelgrippe vom Typ H5 amtlich bestätigt worden. Endgültige Gewissheit, ob ein Fall von Vogelgrippe vorliegt, liefert eine noch ausstehende Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das für morgen erwartet wird.
Betroffen ist ein Putenbestand mit rund 19.000 männlichen Tieren. Das ergaben am heutigen Montagabend Untersuchungen des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut des LAVES hat das positive Untersuchungsergebnis übermittelt. Unklar ist aber noch, ob es sich um die niedrig- oder hochpathogene Variante der Vogelgrippe handelt. Auch der Subtyp steht noch nicht fest.
Daher ist ein Teil der Proben zur weiteren Differenzierung des Subtyps an das FLI auf der Insel Riems weitergeleitet worden. Dort wird abgeklärt, ob es sich um die niedrig- oder hochpathogene Form der Vogelgrippe handelt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird am morgigen Dienstag erwartet.
Der Landkreis Cloppenburg hat auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung für den gesamten Landkreis eine Überwachungszone eingerichtet. Sie beginnt ab heute Mitternacht. Ab dem Zeitpunkt gilt ein sogenanntes Stand Still für 72 Stunden: Transporte von Geflügel zu und von Betrieben sind dann im gesamten Landkreis untersagt. Der betroffene Bestand ist gesperrt, die Tiere werden tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt.
Eine Gefahr für den Menschen besteht nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.
Zum Hintergrund:
In Niedersachsen werden regelmäßig Monitoring-Untersuchungen in Hausgeflügelbeständen und bei Wildvögeln durchgeführt. Im Hausgeflügelmonitoring sind in diesem Jahr bisher mehr als 2.500 Proben aus etwa 200 Beständen untersucht worden. Im Wildvogelmonitoring sind bisher etwa 600 Proben untersucht worden. Alle Untersuchungen auf das Vogelgrippevirus waren negativ.
Die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 wurde am 5. November 2014 in einem Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern und in einer Krickente festgestellt. Dort sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Dieser Virustyp wurde im November 2014 ebenfalls in fünf Geflügelbeständen in den Niederlanden und in einem Entenbestand in Großbritannien, in den Niederlanden auch in zwei Wildenten diagnostiziert. In beiden Mitgliedstaaten sind bisher keine weiteren Fälle in Hausgeflügelbeständen aufgetreten. Aufgrund dieser Fälle müssen Geflügelhalter in weiten Teilen Niedersachsens ihre Tiere bereits seit Ende November in Ställen halten.
Quelle: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Internet: www.ml.niedersachsen.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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