Die Konsumentenschutz/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich haben unter „Kinderzimmerbedingungen“ 12 Spielsachen mit einem Lärmpegelmessgerät getestet. Dabei wurde eine mögliche Gehörgefährdung unter Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Spielzeugnorm EN71-1) mit 2,5 Zentimeter, 25 und 50 Zentimeter Abstand vom Ohr gemessen. Die Testergebnisse finden Sie untenstehend
Bei „ohrnahem“ Spielzeug darf die Dauerbelastung 80 Dezibel nicht überschreiten. Es wird in einem Abstand von 2,5 Zentimeter vom Ohr gemessen.
Ob es sich um ohrnahes Spielzeug handelt ist – wie beim Sprechenden Affen von Toys „R“ us, der am Ohr einen Dezibel-Wert von 82,70 erreichte – nicht immer klar. Da der Affe auch zum Kuscheln animiert, sind wir der Meinung, dass es sich um ohrnahes Spielzeug handelt.
Noch schlimmer die Ergebnisse bei dem CAT Baustellenfahrzeug: Mit 93,90 Dezibel am Ohr, 84 Dezibel bei einem Abstand von 25 cm und immer noch 82,10 Dezibel bei einem Abstand von 50 cm ist dieses Spielzeug lauter wie ein Presslufthammer mit 93 Dezibel.
Der kritische Bereich, ab dem eine ernste Gefahr für das Gehör möglich ist, liegt zwischen 85 und 89 Dezibel. Eine Schädigung des Gehörs ist unabwendbar, wenn die Lärmquelle lange einwirkt.
Positiv anzumerken ist, dass bei den getesteten Spieluhren keine Überschreitung festgestellt wurde.
Spielsachen, die nach der DIN EN 71-1 getestet und auch entsprechend gekennzeichnet wurden, sind nicht immer problemlos. Die Lärmbelastung wird meistens in einer Entfernung von einem halben Meter überprüft. Doch Kinderarme sind kürzer. Die Grenze von 85 Dezibel, ab der eine Gehörgefährdung eintritt, ist dort schnell übertroffen.
Unbedingt hinhören beim Einkauf
Schon beim Kauf sollten Sie mit eigenen Ohren prüfen, wie laut das Spielzeug ist. Auch wenn ein kurz angespielter Ton gerade noch erträglich scheint – denken Sie daran, dass Kinder oft stundenlang damit spielen.
Testergebnis Lärmendes Kinderspielzeug >>
Quelle: Konsumentenschutz Oberösterreich
Internet: http://www.ooe.konsumentenschutz.at/
Bild1: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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